Demokratie in der Stadtgemeinde Hollabrunn?
Gegen den Widerstand der gesamten Opposition setzt die Hollabrunner Mehrheitspartei jetzt ihren Entschluss durch, die Tagesordnungspunkte der abgesagten Gemeinderatssitzung vom März über Umlaufbeschlüsse zu beschließen. Wir fragen uns, wo das vielpropagierte „Miteinander“ geblieben ist.
Während sogar der gesamte NÖ Landtag mittlerweile Sitzungen in gewohnter Weise abhält, wie einer Aussendung des ORF zu entnehmen war, herrscht in Hollabrunn wieder einmal Stillstand.
Vor 2 Monaten wäre es notwendig gewesen, die Möglichkeit eines Umlaufbeschlusses für wichtige und dringende Entscheidungen des Gemeinderates zu nutzen. Aber anstatt einen Umlaufbeschluss durchzuführen wurde in Hollabrunn darauf verzichtet. Wir erinnern dabei z.B. an die Bestellung der Ortsvorsteher, die per Notverordnung im Alleingang durch den Bürgermeister bestellt wurden. Insgesamt 22 Tagesordnungspunkte stehen an, die jetzt über Umlaufbeschlüsse stattfinden und den Oppositionsparteien das Recht nehmen, dazu Abänderungs- bzw. Zusatzanträge oder Anfragen zu stellen. Gleichzeitig wird auch die Öffentlichkeit von diesen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen.
Die meisten Tagesordnungspunkte, wie beispielweise Verkehrsflächenbenennungen, sind unserer Einschätzung nach aufschiebbar und können auch in der nächsten regulären Gemeinderatssitzung im Juni 2020 erfolgen. Andere Tagesordnungspunkte bedürfen dringend einer Diskussion, von der auch die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden darf.
Beispielweise der Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Schulcampus um € Mio. 21,2,-. Hier gab es weder Vorbesprechungen noch eine Diskussion über mögliche Varianten. Können wir uns dieses Projekt in der Form jetzt überhaupt leisten, wenn uns gleichzeitig noch die öffentlichen Aussagen des Bürgermeisters zu der angespannten
Finanzsituation in unserer Gemeinde klingen?
Wir sehen diese Vorgehensweise zur Gemeinderatssitzung als undemokratische und missbräuchliche Auslegung der gesetzlichen Möglichkeiten und werden an diesen Umlaufbeschlüssen daher nicht teilnehmen.