Prüfung der Grundgrenzen bei gemeindeeigenen Güterwegen

Die Stadtgemeinde Hollabrunn erhält insgesamt ca. 145 km Güterwege im Gemeindegebiet, von denen ca. 91 km unbefestigt sind. Insbesondere bei unbefestigten Güterwegen kommt es wiederholt zu  Grenzverletzungen und einer widerrechtlichen Nutzung des als
öffentliche Verkehrsfläche gewidmeten Gemeindeeigentums.In einer stichprobenartigen Recherche im Dezember 2020 konnten wir innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl an derartigen Grenzverletzungen feststellen und dies auch im Zuge einer Sitzung des Prüfungsausschusses im Jänner 2021 zur Klärung einbringen.

Nachdem im Zuge der Prüfung festgestellt wurde, dass für die Feststellung und Meldung
von derartigen Problemen lediglich der jeweilige Ortsvorsteher zuständig ist und keine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Grundgrenzen durch die Gemeindeverwaltung stattfindet, haben wir uns für eine Verbesserung in diesem Bereich eingesetzt.

Unser Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Grundgrenzen bei gemeindeeigenen Güterwegen überprüft, wurde jetzt einstimmig in der vergangenen Gemeinderatssitzung beschlossen.
Die Einhaltung der Grundgrenzen der Güterwege wird jetzt in Abständen von maximal 5 Jahren überprüft. Bei erkannten Abweichungen von über einem Meter zwischen der Grundgrenze im Plan und der realen Bewirtschaftungsgrenze erhalten die Verursacher ein Schreiben mit der Aufforderung, bis November des jeweilig laufenden Jahres den Planzustand der Feldgrenzen wieder herzustellen. Sollte diese Aufforderung nicht umgesetzt werden, erfolgt eine Anzeige wegen Besitzstörung.

Das diese Regelung wichtig ist zeigen auch immer wieder Beispiele aus dem Alltag, wie z.B. vor einigen Wochen in Eggendorf im Thale. Für Arbeiten am Kanal war der Zugang zu den Kanalschächten erforderlich. Durch das grenzverletzende Mitbewirtschaften eines Güterweges konnte der darauf befindliche Kanalschacht jedoch erst nach einer Neuvermessung der Grundgrenzen aufgefunden werden.