Nein zu Photovoltaikanlagen auf Äckern jetzt umsetzen!
„Die Stadtgemeinde Hollabrunn befürwortet den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Äckern“ – mit diesem Grundsatz hat der Gemeinderat im Jahr 2022 dem Entwurf zum Sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich zugestimmt. In dieser Verordnung sind jene Zonen kundgemacht, in denen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn Photovoltaikanlagen im Grünland mit einer Größe von mehr als 2 ha jedoch nicht mehr als 5 ha (bzw. max. 10 ha mit einem entsprechenden ökologischen Konzept) errichtet werden können. Es waren die Mandatare der Liste Scharinger, die sich bereits damals gegen die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Äckern ausgesprochen haben. Die von uns damals gleichzeitig eingebrachten Anträge, mit denen die notwendigen Maßnahmen für den uneingeschränkten Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Parkplätzen umzusetzen wären, wurden von der Mehrheitspartei, wie schon öfter, in einen Arbeitskreis zur weiteren Beratung verwiesen und dort nicht mehr weiterverfolgt.
Für uns zeigt das Abstimmungsergebnis der Volksbefragung vom 25.02.2024 zur geplanten Umwidmung von Grünland für die Errichtung von Photovoltaikanlagen, dass die Mehrheit der Hollabrunner Bevölkerung derartige Projekte ablehnt.
Um das Befragungsergebnis auch politisch umzusetzen, haben wir daher in den zuständigen Ausschuss einen entsprechenden Antrag zur Abänderung des sektoralen Raumordnungsprogramms, eingebracht, das für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Äckern zu berücksichtigen ist, berichtet Scharinger. Aus unserer Sicht soll die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Resolution an das Land NÖ beschließen, um die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abändern, dass die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden. Dieser Antrag wurde jedoch von der Mehrheit abgelehnt.
Wir bekennen uns jedenfalls, wie in den letzten Jahren, weiterhin für den Erhalt der wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen und setzen uns dafür ein, Ansuchen zur Umwidmung von Grünland-Flächen für die Aufstellung von Photovoltaikflächen nicht zu berücksichtigt.