„Freunderlwirtschaft“ – gelebter Alltag in Hollabrunn?
Gleich ist nicht gleich und für die Hollabrunner SPÖ/ÖVP ein scheinbar sehr dehnbarer Begriff – so unsere Erkenntnisse zu den Vorkommnissen in der vergangenen Gemeinderatssitzung. Dass die ausschließlich von der ÖVP im Jahr 2012 beschlossene Richtlinie bei der Vergabe von Pachtgrundstückens regelmäßig missachtet wird und auch bei der Vergabe von Bauplätzen der Stadtgemeinde Hollabrunn die von der ÖVP ohne Beschluss aufgestellten Vergabebedingungen missachtet werden, ist scheinbar schon die Regel. Die Causa rund um die jetzt verlängerte Bausperre in Hollabrunn zeigt aus unserer Sicht jedoch einen Sittenverfall von bisher ungeahntem Ausmaß.
Die Bausperre wurde, wie medial im Vorfeld berichtet, mit einer jetzt gültigen Ausnahme für die ehemalige Musikschule in der Brunnthalgasse ausschließlich mit den Stimmen von SPÖ/ÖVP verlängert und soll bis zum Beschluss der neuen Bebauungsbestimmungen im September 2025 gelten. Das Gebäude wurde letztes Jahr verkauft und soll zu einem Wohngebäude umgebaut werden.
Doch dies ist erst möglich, wenn eine Baugenehmigung ausgestellt werden kann, was jedoch aufgrund der Bausperre nicht möglich war. Warum damit nicht bis zum Beschluss der neuen Bebauungsbestimmungen gewartet werden kann, wurde damit beantwortet, dass der neue Eigentümer für das Projekt Förderungen in Anspruch nehmen will.
Ein anlass- und personenbezogener angepasster Beschluss – ein Novum für eine Verordnung, die für alle gelten sollten. Und mit Begründungen seitens der SPÖ/ÖVP verteidigt wurden, die an der Glaubhaftigkeit der erst im Februar angelobten Gemeindemantare zweifeln lassen. “Ich gelobe… meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, … das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.” – mit diesen Worten hat jeder Gemeindemandatar sein Mandat angenommen.
Aussagen des Bürgermeisters, der gleichzeitig auch Baubehörde ist und als Elektrounternehmer solche Schritte damit begründet, dass die Wirtschaft Aufträge braucht, um Gehälter zu zahlen, schaffen jedoch eine schiefe Optik zur Uneigennützigkeit.
Das genau für dieses Grundstück auch das Wiederkaufsrecht der Gemeinde im Nachgang abgeändert wurde, um dem Investor die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Förderungen zu ermöglichen, stellt die Unparteilichkeit sehr in Frage.
Unseren Vorwurf der Freunderlwirtschaft sehen wir daher nicht nur bei den Liegenschaftsangelegenheiten wieder einmal bestätigt. Wir werden uns daher auch weiterhin für transparente und nachvollziehbare Entscheidungen, besonders bei Liegenschaftsangelegenheiten und Fairness für Kauf- und Pachtinteressenten einsetzen.