Aufregung um Örtliches Entwicklungskonzept

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Zwei Jahre ist es her, als sich beinahe täglich die Diskussionen in der Hollabrunner Bevölkerung um das örtliche Entwicklungskonzept und darin festgelegte Ziele überschlagen haben. Die öffentliche Diskussion ist mittlerweile ruhiger geworden, die damals kritisierten Inhalte sind jedoch weiterhin annähernd unverändert enthalten. Eine Vorgehensweise, mit der die Akzeptanz der Inhalte des örtliche Entwicklungskonzept in der Bevölkerung aus unserer Sicht nicht erreicht werden wird. Wir haben daher am geplanten Beschluss des Konzepts in der vergangenen Gemeinderatssitzung nicht teilgenommen. Ob dies einen beispiellosen Akt der Verweigerung des politischen Dialogs darstellt, wie dies von SPÖ/ÖVP gesehen wird, bezweifeln wir. Gerade die SPÖ hat selbiges in ihrer bisherigen Oppositionsrolle in der Vergangenheit öfters gelebt, scheint dies jedoch als Koalitionspartner vergessen zu haben.
Aber was ist dieses örtliche Entwicklungskonzept überhaupt und was hat die Hollabrunner Bevölkerung davon – immerhin wurden hier seit dem Jahr 2018 Budgetmittel von € ~ 200.000,- für Planungsleistungen ausgegeben. Ist dieses Geld nicht für andere Ausgaben notwendiger als für ein paar Seiten Papier? Wir unterstützen grundsätzlich die Erstellung dieser wichtigen Grundlage für zukünftige politische Entscheidungsprozesse.
Aus unserer Sicht ist das Vorhandensein eines örtlichen Entwicklungskonzeptes eine wesentliche und von uns immer wieder eingeforderte Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde. Es ist der rote und auch bindende Faden für die Entscheidungsfindung für den Gemeinderat in zukünftige Fragen der Raumplanung, mit dem zielgerichtete Entscheidungen getroffen werden können und so die Ausgaben der Gemeinde z.B. für die Schaffung von Verkehrsinfrastruktur auf das notwendige Maß reduziert. Statt wie bisher auf einen notwendigen Bedarf zu reagieren, kann so schon frühzeitig agiert und notwendige Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielweise ist so die Standortfrage für einen neuen Kindergarten bereits geklärt, bevor der Bedarf dafür gegeben ist.
Was jedoch in der Erstellung des Konzeptes nicht funktioniert hat, ist die von uns mehrmals eingeforderte Bürgerbeteiligung wie beispielweise die Bereitstellung von Informationen zum Planungsprozess in den Gemeindemedien. Das Bürgerbeteiligung von der Bürgermeisterpartei scheinbar ein Fremdwort war, zeigt auch den Zeitpunkt der öffentlichen Einsicht vor 2 Jahren – in den Sommerferien. Damals konnte durch unser Schreiben an den Bürgermeister der Stellungsnahmelauf um mehrere Wochen verlängert werden.
Wenn jedoch die zahlreich eingebrachten Einwändungen der Bevölkerung nicht berücksichtigt werden, bleibt es ein Konzept, dass nur den Willen der SPÖ/ÖVP darstellt. Ob die definierten Maßnahmen in Zukunft auch tatsächlich umgesetzt werden, bleibt zu hoffen. Viele unserer Anträge in den letzten Jahren hatten diese Maßnahmen zum Inhalt und wurden großsteils abgelehnt. Es bleibt offen, ob das örtliche Entwicklungskonzept, genauso wie die vielen anderen Konzepte der Vergangenheit nach dem Beschluss in einer Schublade verstaubt und auf die Umsetzung „vergessen“ wird.
Eine erfreuliche Entwicklung gibt es in der Thematik zu Baulandwidmungen. So konnte unser Standpunkt, den wir bereits im Jahr 2021 Jahr mit einem, damals abgelehnten, Antrag eingebracht haben, jetzt doch beschlossen werden: Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland werden nur mehr für Flächen durchgeführt, die im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen.