(un)Gleiches Recht für alle im Hollabrunner Gemeinderat!
Wird in den zuständigen Ausschuss zur weiteren Diskussion verwiesen!“ – diesen Satz hörte die Liste Scharinger in der letzten Gemeinderatssitzung öfter, als eigene Anträge gestellt wurden. Dabei ist zu beachten, dass das Einbringen eines Antrags oder einer Anfrage eines der fundamentalen Rechte eines Gemeindemandatars darstellt. Das diese Anträge auch zur Abstimmung gelangen müssen, ist dabei ein Grundsatz.
Nicht so in Hollabrunn, hier wird eine Abstimmung scheinbar von der Laune des Bürgermeisters abhängig gemacht. Statt die demokratischen Prinzipien
zu achten wird dem Antragsteller mitunter auch mit der Anschuldigen begegnet, den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit zu beschneiden.
Zur Abstimmung gelangen die Anträge dann nicht, da diese entweder in einen Ausschuss verwiesen werden oder andererseits mit dem Argument abgelehnt wurden, dass die Thematik in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters fällt und somit nicht durch den Gemeinderat abgestimmt werden kann.
Wir werden jedenfalls den Sachverhalt rechtlich prüfen und gegebenenfalls entsprechende Schritte einleiten, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.
Das sich der Bürgermeister selbst nicht an seinen Standpunkt hält und Anträge zur
Vorberatung im entsprechenden Ausschuss behandelt werden, wurde beispielweise bei den eingebrachten Abgabenerhöhungen sichtbar. Außer den im Zuständigkeitsbereich von Stadtrat Scharinger fallenden Abgaben konnten die Erhöhungen nicht gemeinsam vorberaten werden, vielmehr wurde erst zwei Wochen vor der Gemeinderatssitzung bekannt, dass diese überhaupt angepasst werden sollen. Nur auf Initiative von Stadtrat Scharinger wurden die Erhöhungen des Studentenheims und des Friedhofs in kurzfristigen einberufenen Arbeitskreisen mit allen Oppositionsparteien besprochen. Im oft bemühten „Miteinander“ der Mehrheitspartei ist die Opposition scheinbar nicht enthalten.