Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Umwelt, Verkehr und Wirtschaft in die Sitzung des Ausschusses am 27.02.2024 eingebracht:

Ergebnis Verkehrscheck Hollabrunn: Zusätzliche Behinderten-Stellplätze im Stadtgebiet von Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für weitere Behindertenparkplätze an stark frequentierten Orten im Stadtgebiet von Hollabrunn evaluiert und zeitnah weitere Behindertenparkplätze errichtet.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Ergebnis Verkehrscheck Hollabrunn: Durchgehende Gehsteige im Bereich des Hollabrunner Stadtfriedhofes
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Errichtung von Gehsteigen in Hollabrunn im Straßenverlauf Friedhofsweg/Marchartsteig und im Bereich des Friedhofsparkplatzes evaluiert, um die Verkehrssicherzeit in diesem Bereich zu erhöhen und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Ergebnis Verkehrscheck Magersdorf: Durchgehende Gehsteig Gaisberggasse
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Errichtung von Gehsteigen in Magersdorf im Straßenverlauf der Gaisberggasse evaluiert, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Ergebnis Verkehrscheck: Radweg Hollabrunn – Sonnberg
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzung der radfahrtauglichen Befestigung des Güteweges parallel zum Göllersbach zwischen dem bestehenden Radweg und L 1984 (Sonnberg) und der Errichtung einer Unterquerung der Nordwestbahn im Bereich der Eisenbahnbrücke evaluiert und diese Maßnahme zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen für eine familien- und kinderfreundliche Gemeinde zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und dieser in den Arbeitskreis Rad verwiesen.

 

Ergebnis Verkehrscheck Breitenwaida: Straßenbeleuchtung Promenadenweg
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeit der Ergänzung der Straßenbeleuchtung im Straßenverlauf des Promenadenweges im Abschnitt zwischen Hauptstraße und Klingenweg mit zusätzlichen Lichtpunkten prüft.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser angenommen.

 

Beschilderung Blackout-Kommunikationsstellen
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für eine Beschilderung der im Gemeindegebiet definierten Notfallmelde- und Informationsstellen prüft und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Die Volksbefragung zu den geplanten Umwidmungen als Voraussetzung für die Errichtung von PV-Anlagen im Grünland ist vorbei und hat deutlich gezeigt, dass diese Pläne in der Bevölkerung in Frage gestellt werden. Mit 59 % hat sich die deutliche Mehrheit der an der Befragung teilnehmenden Wahlberechtigten gegen diese Umwidmungen ausgesprochen.

Da halfen auch keine groß angelegten Werbekampagnen der Projektunterstützer, so Stadtrat Wolfgang Scharinger. Trotz persönlicher Schreiben eines Altbürgermeisters an Pensionisten in der Gemeinde oder der Überzeugungsversuche der neuen Gemeindeparteiobfrau der Mehrheitspartei. Auch der neue ÖVP-Stern Fritz Strobl aus Breitenwaida ist in dieser Sache wieder schnell verglüht – in diesem Wahlsprengel sind sogar ¾ der abgegebenen Stimmen gegen die geplanten Projekte.

Noch deutlicher wird die Meinung der Bevölkerung beim Blick in die Auswertung der Ergebnisse der Befragung. In 26 von 30 Wahlsprengel haben sich die Wahlberechtigten dagegen ausgesprochen. Unser Dank gilt hier der Bürgerinitiative um Martina Schreiber und ihren unermüdlichen Einsatz in dieser Thematik.

Doch wie so oft scheint es sich auch in dieser Sache nur um schöne Worte des Bürgermeisters gehandelt haben. Denn wie sich die Mehrheitspartei mit diesem Befragungsergebnis hinsichtlich der geplanten Umwidmungen verhalten wird, bleibt offen. Die von uns abgelehnte Bedingung einer Wahlbeteiligung von mindestens 50 %, um das Befragungsergebnis einem Gemeinderatsbeschluss gleichzusetzen wurde nämlich nicht erreicht. Und den Aussagen des Bürgermeisters auf der Gemeindehomepage ist zu entnehmen, dass seine Partei der Umwidmung weiterverfolgen wird. Da scheint es auch nicht zu überzeugen, dass sich, selbst bei ausschließlicher Zustimmung durch die fehlenden Stimmen auf die geforderte Wahlbeteiligung das Wahlergebnis nicht positiv für die Umwidmung ausfällt.

Wir bekennen uns jedenfalls, wie in den letzten Jahren weiterhin für den Erhalt der wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen und setzen uns dafür ein, Ansuchen zur Umwidmung von Grünland-Flächen für die Aufstellung von Photovoltaikflächen nicht zu berücksichtigt.

Seit mehr als 3 Jahren versuchen wir mit unseren Anträgen die notwendigen Voraussetzungen für einen rascheren Ausbau von PV-Anlagen auf schon versiegelten Flächen und auf Gemeindeobjekten zu schaffen und diesen zu beschleunigen. Wie so oft wurden auch diese Anträge von der Mehrheitspartei in einen Arbeitskreis verwiesen und nicht mehr weiterverfolgt.

Bereits im August 2022 haben wir als einzige Fraktion gegen die Berücksichtigung von Flächen im Gemeindegebiet im Sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland des Landes Niederösterreich gestimmt und werden diese Haltung auch bei zukünftigen derartigen Umwidmungen beibehalten.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 21.11.2023 eingebracht:

Information zu den Bauwerksschäden an Anrainergebäuden zufolge der Errichtung der Anlage „Hollerhof Hollabrunn“

Antrag, dass die Die Baubehörde der Stadtgemeinde Hollabrunn evaluiert die Möglichkeiten um an die an die Anrainer des Projektes „Hollerhof Hollabrunn“ und weitere, durch Bauwerksschäden Betroffene heranzutreten und über die rechtlichen Möglichkeiten zur Behebung allfällig durch die Bautätigkeiten verursachten Bauwerksschäden zu informieren und setzt diese Schritte zeitnah um.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass die Baubehörde die Erstellung einer Beweissicherung vor Baubeginn den Bauwerbern aufgetragen hat. Die Bauwerber sind in Kontakt mit Anrainern betreffend Klärung und Behebung etwaiger Schäden, das passiert auf zivilrechtlicher Basis.

Umwidmung von Flächen in Bauland in der Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass der Hollabrunner Gemeinderat beschließt ab sofort ausschließlich Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland durchzuführen, wenn die umzuwidmenden Flächen vor der Umwidmung im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass grundsätzlich nur Flächen im Eigentum oder im Einfluss der Stadtgemeinde in Bauland umgewidmet werden. Beispielsweise ist es aber auch so, dass im Zuge einer Baulanderschließung ein kleiner Teil im Eigentum des Grundverkäufers bleibt, dies im Kaufpreis Berücksichtigung findet und auch eine Bauverpflichtung auferlegt wird.

„Hände weg von Grund und Boden“ – so die Haltung der Liste Scharinger zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet. Zu Zeiten, wo Nahrungsmittelpreise in die Höhe schnellen und der Selbstversorgungsgrad in Österreich mit landwirtschaftlichen Produkten zunehmend sinkt gleichzeitig an die Verbauung von Äckern zu denken macht uns nachdenklich, berichtet Stadtrat Wolfgang Scharinger. Sind die im Gemeinderat beschlossenen Klimaschutzkonzepte und die Mitgliedschaft im Bodenbündnis das Papier nicht wert, auf dem diese festgehalten sind?
Bereits vor 2 Jahren haben wir Anträge eingebracht, dass sich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn zum Erhalt der wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen bekennt und Ansuchen zur Umwidmung von Grünland-Flächen für die Aufstellung von Photovoltaikflächen nicht berücksichtigt. Unser Antrag wurde jedoch von der ÖVP abgelehnt. Auch der von der Stadtgemeinde aufgestellte Leitfaden, in dem die Kriterien für zukünftige Umwidmungen für Photovoltaikanlagen im Grünland definiert sind, scheint bei den politischen Verantwortlichen vergessen zu sein. So sollen nur landwirtschaftliche Flächen mit einer geringwertigen Bodengüte mit einer Bodenzahl unter 35 umgewidmet werden.
Die umzuwidmenden Flächen haben jedoch zu einem großen Teil eine Bodengüte weit über 35. In Summe über 90.000 m² Ackerland, dass zukünftig nicht mehr für die Nahrungsmittelversorgung zur Verfügung steht. Wir werden uns dafür einsetzen, dass an Landwirte, die ihre eigenen Äcker für die Errichtung von Photovoltaikanlage nutzen, keine Gemeindeäcker verpachtet werden. Wenn es einem Landwirt wichtiger ist, seinen eigenen Acker an Unternehmen für die Stromerzeugung zu verpachten, ist es aus unserer Sicht nicht zielführend diesem gleichzeitig Gemeindeäcker für die Bewirtschaftung zu überlassen.

Sind die im Gemeinderat beschlossenen Klimaschutzkonzepte und die Mitgliedschaft im Bodenbündnis das Papier nicht wert, auf dem diese festgehalten sind? Nachdem es in der Vergangenheit Windräder waren, die gegen den Willen der Bevölkerung in den Hollabrunner Wald gesetzt werden hätten sollen so sind es jetzt Photovoltaikanlagen auf Feldern, die unser Landschaftsbild nachhaltig beeinträchtigen würden.
Für uns ist die Debatte über Freiflächenanlagen erst dann zu führen, wenn alle für Photovoltaikanlagen geeigneten versiegelten Flächen wie Dächer oder auch Parkplätze genutzt wurden. Aus unserer Sicht muss sich der Gemeinderat seiner Pflicht für den Schutz der wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen und des Landschaftsbildes bewusst sein und sich gegen eine zukünftige Umwidmung von Grünland für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen bekennen.
Der Blick in andere niederösterreichische Gemeinden wie z.B. erst kürzlich in Retz zeigt, dass diese Problematik auch dort bewusst ist und mit gutem Beispiel dieser wichtige Schritt gesetzt wurde. So wurde von uns ein Antrag eingebracht, dass sich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn zum Erhalt der wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen und Ansuchen zur Umwidmung von Grünland für die Aufstellung von Photovoltaikflächen nicht berücksichtigt. Auch wenn unsere Anträge zu dieser Vorgehensweise bereits vor 2 Jahren von der ÖVP abgelehnt wurde, werden wir uns weiterhin für die Nutzung von bereits versiegelten Flächen für den Ausbau der alternativen Energiegewinnung und den Erhalt unseres Landschaftsbildes einsetzen.

Die enorme Beschleunigung des Photovoltaikausbaues in den letzten zwei Jahren erfordert dringend Maßnahmen um auch in Zukunft für alle als zukunftsfähige Stromerzeugung zur Verfügung zu stehen. Wir haben daher bereits vor 1 ½ Jahren entsprechende Anträge zu der Thematik eingebracht – und alle wurden jedoch ohne eine Begründung abgelehnt.
So wurde damals unser Antrag für eine Resolution an Land und Bund, um den Netzzugang und die entsprechende Netzkapazität für einen weiteren uneingeschränkten Photovoltaik-Ausbaus für die Haushalte und ein Recht der Bevölkerung auf eine eigene Photovoltaik-Anlage sicherzustellen, von der ÖVP abgelehnt.
Als weitere notwendige Maßnahme sehen wir die Erleichterung des Netzanschlusses. Der Hausanschluss ist für PV-Anlagen mit einer Maximalkapazität von 30 kVA begrenzt, größere Anlagen müssen über eigene Leitung angeschlossen werden. Und das bedeutet Kosten für den Anlagenerrichter, die derzeit auch nicht gefördert werden.
Aus unserer Sicht ein Hemmnis, um Industriedächer, großen landwirtschaftliche Gebäude oder Gewerbeflächen vollflächig für PV-Anlagen zu nutzen und gleichzeitig die Errichtung von Freiflächenanlagen zu vermeiden. Unser Antrag für eine Resolution an Land und Bund um die derzeit bestehende Vorgehensweise für den Netzanschluss hinsichtlich einer Förderung oder Kostenübernahme für den Netzanschluss zu adaptieren wurde jedoch ebenfalls von der ÖVP abgelehnt.
PV-Anlagen auf Äckern jetzt als einzige Lösung für einen ausreichenden Photovoltaikausbau darzustellen, zeigt für uns nur, dass sich die politischen Verantwortlichen in der Gemeinde seit der Ablehnung unserer Anträge nicht wirklich mit den tatsächlichen Problemen auseinandergesetzt haben.

In den letzten zwei Jahren haben wir uns mehrmals für dringend umzusetzende Maßnahmen eingesetzt, um den Photovoltaik-Ausbau auch in Zukunft für alle als zukunftsfähige Stromerzeugung zu ermöglichen. Wir haben daher bereits vor 1 ½ Jahren entsprechende Anträge zur Verbesserung der Situation eingebracht – alle wurden damals jedoch abgelehnt.
Als eine der großen Herausforderung wird von uns die beschränkte Netzkapazität an bestehenden regionalen Umspannwerken gesehen. Durch die zukünftige Errichtung von großen Photovoltaikanlagen im Grünland sehen wir unter anderem das Problem, dass die technisch begrenzten Netzkapazitäten zur Gänze von diesen Großanlagen ausgenutzt werden. Wir gingen vor über einem Jahr davon aus, dass der Netzbetreiber die Kapazitäten für zukünftige Großanlagen reservieren wird und dadurch den Zugang für Kleinnutzer deutlich reduziert. Unser damals eingebrachter Antrag für eine Resolution an Land und Bund, um den Netzzugang und die entsprechende Netzkapazität für einen weiteren uneingeschränkten Photovoltaik-Ausbaus für die Haushalte und ein Recht der Bevölkerung auf Einspeisung des erzeugten Stroms aus der eigenen Photovoltaik-Anlage in das Stromnetz sicherzustellen, wurde jedoch von der ÖVP ohne Diskussion abgelehnt.
Mittlerweile hat sich unsere Einschätzung zu den Beschränkungen leider bestätigt und wie der Homepage des Netzbetreibers zu entnehmen ist, hat das Umspannwerk Hollabrunn bereits keine freien Kapazitäten mehr. Und daran wird sich in den nächsten 10 Jahren auch nichts ändern, bis ein neues Umspannwerk in Betrieb genommen werden kann.
Aus unserer Sicht muss jedoch das Recht der Bevölkerung auf eine Einspeisung des erzeugten Stroms aus der eigenen Photovoltaik-Anlage in das Stromnetz auch weiterhin sichergestellt sein. Gerade für die Wirtschaftspartei ÖVP sollte diese dringende Forderung wichtig sein, den jede Hausdachanlage stellt auch eine Wertschöpfung für die lokale Wirtschaft dar. Bei der Errichtung von Photovoltaik-Großanlagen durch Investoren ist der Beitrag der lokalen Wirtschaft aus unserer Sicht jedoch mehr als in Frage zu stellen.

Insgesamt 6 Grundstücke mit einem Gesamtausmaß von 3.612 m² verkauft die Stadtgemeinde Hollabrunn mit den Stimmen der ÖVP an die WET-Gruppe aus Mödling für die Errichtung von Reihenhäusern. Doch es wäre nicht die Hollabrunner Mehrheitspartei, wenn auch bei diesem Projekt die eigenen Regeln missachtet werden. So beispielweise der Bezug des Käufers zur Stadtgemeinde Hollabrunn, der begründet sein muss. Oder die Beschränkung, dass ein Käufer maximal ein Grundstück erwerben darf. Was für Familien streng überwacht wird, scheint bei einem Wohnbauträger nicht mehr zu gelten, wundert sich Scharinger.
Geplant ist das Projekt am Hollabrunner Tannenweg, ein neues Siedlungsgebiet, welches erst vor einigen Jahren eigens für die Errichtung von Einfamilienhäusern erschlossen wurde. Insgesamt 19 Bauplätze wurden damals geschaffen, um den Bedarf an leistbaren Grundstücken für Gemeindebürger zu decken.
Doch diese müssen jetzt dem großen Wohnbauprojekt weichen. So hat ein interessierter junger Hollabrunner bereits von seinem Kaufansuchen wieder Abstand genommen, nachdem er von dem geplanten Projekt erfahren hat. Wer in ruhiger Lage ein Einfamilienhaus geplant oder bereits gebaut hat, den erwartet neben vielen zukünftigen Nachbarn auch eine längere Baustelle. Und die wird vermutlich länger ausfallen als das derzeit abgeschätzt werden kann. Den obwohl laut Bürgermeister noch keine Pläne für dieses Projekt bekannt sind, wurden im Liegenschaftsausschuss vom eigenen Stadtrat sehr wohl Pläne vorgestellt. Und diese sehen eine Reihenhausanlage vor, die weit größer ist. So ist es für uns nur eine Frage der Zeit, ob auch für weitere 6 Bauplätze der Verkauf geplant ist. Wir haben uns daher gegen den Verkauf ausgesprochen.
Ob die im Zuge eines von Bürgern in die Gemeinderatssitzung eingebrachten Initiativantrages zur zukunftsfähigen Gestaltung unserer Gemeinde insbesondere zum Gelingen von großvolumigem Wohnbau unter Berücksichtigung von sozialen, ökonomischen und ökologischen Interessen mit dieser Vorgehensweise durch die Mehrheitspartei wirklich ernst genommen wird, bezweifeln wir.
Und noch ein Detail am Rande – der WET-Gruppe wurde von der Stadtgemeinde Hollabrunn bereits im September 2020 in Breitenwaida ein Bauplatz im Ausmaß von 17.797 m² für die Errichtung von Wohnungen und Reihenhäusern verkauft. Begonnen wurde dieses Projekt bisher noch nicht. Als Privatperson wäre bei dieser Vorgehensweise der Grundverkauf zu Lasten des Käufers rückabgewickelt worden.

„Die Frage, die durch die Volksbefragung zu entscheiden ist, ist so eindeutig zu stellen, dass sie entweder mit Ja oder Nein beantwortet werden kann“ – so steht es in der niederösterreichischen Gemeindeordnung. Bei der nun in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Volksbefragung ist das für uns jedoch nicht der Fall.

Auch sind für uns weiterhin viele Fragestellungen unbeantwortet geblieben. Wie soll hier vorgegangen werden, wenn auf dem Stimmzettel in der Fragestellung beispielweise ein Grundstück gestrichen wird? Ist dieser Stimmzettel dann ungültig?
Wie sollen wir als Gemeinderat vorgehen, wenn nächstes Jahr von einem anderen Projektwerber ein Antrag auf Umwidmung gestellt wird? Wird dann wieder eine Befragung durchgeführt? Was passiert, wenn bei einem negativen Abstimmungsergebnis Projektwerber erneut einzeln Anträge auf eine Umwidmung stellen?

Wir haben daher einen Antrag eingebracht, die Fragestellung auf folgenden Wortlaut zu ändern: „Sind sie dafür, dass im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn Photovoltaikanlagen im Grünland (z.B. Ackerflächen) errichtet werden dürfen?“ – dieser wurde jedoch abgelehnt.

Die ebenfalls nun beschlossene Gültigkeit für ein bindendes Ergebnisses bei einer Volksabstimmung erst bei einer Wahlbeteiligung von 50 % wird von uns kritisch gesehen und steht so auch nicht in Gemeindeordnung. Wir lehnen diese Vorgehensweise ab und haben daher den Antrag gestellt, dass das Ergebnis der Volksbefragung unabhängig von der Beteiligung einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten sein soll. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Um den Mandatare die Möglichkeit zu geben ihr Abstimmungsverhalten unbeeinflusst von ihren Fraktion abgeben zu können, haben wir uns auch für eine geheime Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt eingesetzt – auch dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Unsere Haltung zu PV-Anlagen auf Grünland ist weiterhin unverändert. Bevor nicht die Potentiale auf bereits versiegelten Flächen im Gemeindegebiet wie Parkplätze, Dächer, Fassaden oder Wände ausgeschöpft sind, ist für uns an eine Nutzung von Grünland für derartige Anlagen nicht zu denken.

Das Stromnetz im Gemeindegebiet und darüber hinaus ist für die geplanten Anlagenleistungen eine große Herausforderung. Während Errichtern von großen Dachanlagen Einschränkungen der Leistungsmengen auferlegt werden, schöpft die Errichtung der geplanten PV-Anlagen im Grünland z.B. alle noch freien Kapazitäten des Umspannwerkes Hollabrunn von bisher 9 MVA voll aus. Keine freien Kapazitäten, da alle 24 MVA bereits gebucht sind, ist die Information, die auf der Homepage der EVN-Netz nachzulesen ist. Ob PV-Anlagen auf Hausdächern danach angeschlossen werden können bleibt für uns bisher unbeantwortet. Auch die Erhöhung der freien Kapazitäten durch die Inbetriebnahme eines neuen Umspannwerkes liegt mit dem kolportierten Jahr 2035 in weiter Ferne – können bis dahin keine weiteren PV-Anlagen auf Einfamilienhäuern errichtet werden?
Für uns bedeutet die Errichtung von PV-Anlagen auch eine weitere Zerschneidung der Landschaft. Da diese voll eingezäunt werden müssen, sind diese nur für einen Teil der Wildtiere weiterhin ein Lebensraum.

In der kommenden Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2023 soll die Durchführung einer Volksbefragung für die geplanten Umwidmungen für die Errichtung von Photovoltaikanlage im Grünland beschlossen werden. Wir haben uns für die Einbindung der Bevölkerung in dieser Frage eingesetzt – doch die jetzt geplante Umsetzung dieser Volksbefragung ist für uns nicht sinnvoll. Die im vergangenen Sommer teilweise heftig geführte Diskussion um dieses Thema machte sichtbar, dass die Umwidmung von Grünland für die Errichtung von Grünland-Photovoltaikanlagen nicht nur von uns, sondern auch in der Bevölkerung kritisch hinterfragt wird.

„Sind sie dafür, dass im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn Photovoltaikanlagen im Grünland (z.B. Ackerflächen) errichtet werden dürfen?“ lautet für uns die einfach zu stellende Fragestellung. Die in der Gemeinderatssitzung vorgesehene Beschränkung der Fragestellung, ob die Flächen für die bereits geplanten Grünland-Photovoltaikanlagen umgewidmet werden sollen, ist für uns zu eng gefasst und daher auch nicht sinnvoll.

Die Errichtung von Photovoltaikanlage im Grünland hat Auswirkungen auf uns alle.

Neben der lokalen Erzeugung von elektrischer Energie muss jedoch auch die Beeinträchtigung des für das Weinviertel typische Landschaftsbild und der Verlust von wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen für die regionale Lebensmittelproduktion bedacht werden. Die umzuwidmenden Flächen haben jedoch größtenteils eine mittel- oder hochwertige Bodengüte – über 300.000 m² Ackerland, dass zukünftig nicht mehr für die Nahrungsmittelversorgung zur Verfügung steht.

Neben dem Entzug von Flächen für die Nahrungsmittelproduktion bewirken die geplanten PV-Freiflächenanlagen zukünftig auch deutliche eine Reduktion der freien Kapazität des Umspannwerkes Hollabrunn – und somit auch eine Einschränkung der Möglichkeit, dass zukünftig Hausdachanlagen eingespeist werden können, wie dies erst kürzlich in Oberösterreich eingetreten ist. Derzeit hat das Umspannwerk noch eine freie Kapazität von 9 MVA – wie das nach Verwirklichung aller geplanten Freiflächenanlagen, für die derzeit auf mehr als 30 ha die erforderlichen Widmungen durchgeführt werden, aussehen wird, wissen wir nicht. Bei einer durchschnittlichen Erzeugung von 0,9 MWp/ha ist die freie Kapazität des Umspannwerkes jedoch schon ~ 10 ha ausgeschöpft.
Aus unserer Sicht bedarf es in dieser Thematik einen grundsätzlichen Konsens in der Bevölkerung, wie sich der Gemeinderat heute und in Zukunft positionieren soll – auch zukünftigen Projekten. Was passiert bei weiteren Projekten, wenn die Volksbefragung nur für die aktuellen Projekte durchgeführt wird? Ist dann wieder eine Volksbefragung vorgesehen, fragt sich Scharinger. Wir haben daher schon im Vorfeld dem aktuellen Entwurf für die Volksbefragung nicht zugestimmt und werden uns auch in der Gemeinderatssitzung dafür einsetzen, den Befragungstext im Sinne der Bevölkerung zu adaptieren.

Bevor Ackerflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzt werden, ist für uns das Potential zur Nutzung von bereits versiegelten Flächen wie Parkplätze oder große Gebäudedächer für den Ausbau der alternativen Energiegewinnung voll auszuschöpfen. Diese Vorgehensweise haben wir schon in der Vergangenheit bereits in mehreren Anträgen eingebracht und werden uns auch weiterhin dafür einsetzen.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 21.11.2023 eingebracht:

Erstellung einer Richtlinie über den Umgang von Beckenwässern aus privaten Pools
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Erstellung einer Richtlinie für den Umgang mit Beckenwässern aus privaten Pools im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde bzw. der notwendigen Bürgerinformation zu dieser Thematik prüft und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Ergebnis Verkehrscheck Breitenwaida: Hauptstraße Gefahrenschild „Achtung Fußgänger“
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn gemeinsam mit der Landesstraßenverwaltung die Montage von Verkehrsschildern gem. StVO §50 (16) „Andere Gefahren“ mit einer Zusatztafel mit dem Text „Achtung Fußgänger“ im Bereich des Straßenverlaufes der Hauptstraße (L 1139) auf Höhe Herrengasse evaluiert, um Fahrzeuglenker auf die Möglichkeit von Fußgängern auf der Fahrbahn aufmerksam zu machen.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Unsere Freude war groß, als Bürgermeister Alfred Babinsky auf unsere Bitte im August reagierte und für Anfang des kommenden Jahres die Durchführung einer Volksbefragung ankündigte. Doch nun wird klar, dass unsere Freude für eine direkte Einbindung der Hollabrunner Bevölkerung in diese Entscheidung zu früh war. Für uns ist die Fragestellung einer Volksbefragung, ob aktuell und auch zukünftigen Umwidmungen im gesamten Gemeindegebiet in die Widmungsart Grünland-Photovoltaikanlage erfolgen sollen.
Doch der Entwurf für die Befragung enthält jetzt lediglich die Fragestellung, ob die Flächen für die bereits geplanten Grünland-Photovoltaikanlagen umgewidmet werden sollen. Der Befragungstext enthält daher lediglich Angaben zu den Grundstücksnummern – eine Information, die für den Wähler in der Wahlkabine für eine Entscheidung nicht wirklich brauchbar ist.
Für uns bleibt auch die Entscheidung bei zukünftigen Projekten unbeantwortet. Was passiert dann bei weiteren Projekten? Ist dann wieder eine Volksbefragung vorgesehen, fragen wir uns.
Die im vergangenen Sommer teilweise heftig geführte Diskussion um dieses Thema machte sichtbar, dass die Umwidmung von Grünland für die Errichtung von Grünland-Photovoltaikanlagen nicht nur von uns, sondern auch in der Bevölkerung kritisch hinterfragt wird. Aus unserer Sicht bedarf es aber in dieser Sache einen grundsätzlichen Konsens in der Bevölkerung, der aus derzeitiger Sicht jedoch nicht wirklich gegeben scheint.
Wir haben daher schon im Vorfeld dem aktuellen Entwurf für die Volksbefragung nicht zugestimmt und werden uns auch in der nächsten Gemeinderatssitzung am 12. Dezember dafür einsetzen, den Befragungstext im Sinne der Bevölkerung zu adaptieren. „Soll der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn aktuell und zukünftig Umwidmungen von Grünland in die Widmungsart Grünland-Photovoltaikanlage als Voraussetzung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Äckern beschließen?“ lautet für uns die einfach zu stellende Fragestellung.

Große Aufregung im Jahr 2020, als der kleine Nadelwald hinter dem Hollabrunner Friedhof geschlägert wurde. Trockenschäden und der Borkenkäfer waren laut den Experten die Ursache, dass es zu einem Kahlschlag kommen musste, berichtet Stadtrat Wolfgang Scharinger. Wie auch in Bereichen des Hollabrunner Waldes, in denen ebenfalls Schlägerungen erforderlich waren, wurde von den Zuständigen jedoch eine zeitnahe Wiederaufforstung versprochen.
Der Lokalaugenschein im Jahr 2023 zeigt im Bereich des früheren Wäldchens hinter dem Hollabrunner Friedhof jedoch ein ganz anderes Bild. Statt Jungbäumen tummeln sich Baugeräte auf der Fläche – und die sind sicher nicht für eine zeitnahe Wiederaufforstung dort im Einsatz, so Scharinger. Seitens der Zuständigen wurde uns mitgeteilt, dass auf der Fläche damals Jungpflanzen ausgesetzt wurden. Ob sich diese gegen das Unterholz durchsetzen konnten, wird von uns sehr angezweifelt.

Regionale Versorgung mit Obst ist in der Gemeinde Hollabrunn möglich und sinnvoll. Die große Anzahl an Obstbäumen in privaten Gärten und auch auf öffentlichem Grund ist beachtlich. Bedauerlicherweise kommt es aber auch häufig vor, dass dieses Obst nicht geerntet wird oder geerntet werden kann und deshalb unter den Bäumen verrottet. Ein altbekanntes Problem, dem aber mit einfachen Mitteln Abhilfe geschaffen werden kann – der Aktion „Gelbes Band“. Dabei werden jene Obstbäume mit einem „Mascherl“ vom Eigentümer markiert, bei denen- gewünscht und gestattet ist, das Obst zu ernten.
Seit 2 Jahren setzen wir uns für die Teilnahme der Stadtgemeinde Hollabrunn an der Landesaktion „Gelbes Band“ ein, haben mehrmals dazu Anträge gestellt, die Bänder und Informationsmaterialien organisiert und ein Konzept erstellt.
Umgesetzt wurde jedoch nichts – es fehlt schlicht die Bereitschaft der politischen Entscheidungsträger, an dieser Aktion teilnehmen zu wollen, so Wagner.
Während andere Gemeinden in NÖ, wie kürzlich beispielweise Sitzendorf, erfolgreich an der Landesaktion teilnehmen, wurden in Hollabrunn immer wieder neue Gründe aufgeworfen, die gegen die Umsetzung sprechen. Für uns wird in dieser Sache sichtbar: „Wer Dinge verhindern will sucht Gründe, wer etwas umsetzen will schafft Lösungen.“ So auch in der zuletzt eingebrachten Frage der Haftung. Ob diese tatsächlich ein Problem darstellt oder nur ein weiterer Grund ist eine Sache zu verhindern bleibt für uns ungeklärt. Da Stadträtin Fasching aber darauf hinweist, dass es keine Banderolen für die Nutzung des Obstes braucht und dieses bereits jetzt genutzt werden kann, scheinen die Sorgen um die Haftung nicht wirklich ernst gemeint zu sein.

Die Auflage zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, mit der die rechtliche Voraussetzung für die Errichtung von Grünland-Photovoltaikanlagen geschaffen werden sollte, hat in den vergangenen Wochen zu einer regen Diskussion in der Bevölkerung geführt. Für uns machte dies sichtbar, dass die Umwidmung von Grünland für die Errichtung von Grünland-Photovoltaikanlagen nicht nur von uns, sondern auch in der Bevölkerung teilweise kritisch hinterfragt wird. Aus unserer Sicht bedarf es einen grundsätzlichen Konsens in der Bevölkerung in dieser Thematik – aus derzeitiger Sicht scheint dieser jedoch nicht gegeben.
Wir bedanken uns daher bei Bürgermeister Alfred Babinsky, dass unsere Bitte für die Durchführung einer Volksbefragung, Anfang 2024 umgesetzt wird. Für uns ist die Fragestellung, ob aktuell und auch zukünftigen Umwidmungen im gesamten Gemeindegebiet in die Widmungsart Grünland-Photovoltaikanlage erfolgen sollen, eine Entscheidung, die aus aktueller Sicht derzeit direkt von der Bevölkerung getroffen werden soll.
Das eine anderer Fraktion im Hollabrunner Gemeinderat die Einbindung der Bevölkerung als einzige Partei in Frage stellt, verwundert mich. Allerdings zeigt jedoch die vergangene Entwicklung der Stärke dieser Fraktion im Hollabrunner Gemeinderat unter dieser Führung, dass diese, für uns bürgerferne Einstellung, nicht unbedingt zum Wahlerfolg führt.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 05.09.2023 eingebracht:

Ergebnis Verkehrscheck Dietersdorf: Hauptstraße Beschilderung Fahrbahnverengung
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit für die Beschilderung gemäß StVO § 50 (8a) „Fahrbahnverengung“ im Straßenverlauf der Hauptstraße in Dietersdorf im Bereich der Engstelle auf den bestehenden Beleuchtungsmasten prüft und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, da dieser Bereich eine Landesstraße ist. Im Zuge der Verhandlung der 30 km Basisgeschwindigkeit in Dietersdorf wird das Anliegen bei der zuständigen Behörde vorgebracht.

 

Ergebnis Verkehrscheck Breitenwaida: Standorte Bushaltestellen Breitenwaida
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Ostregion Lage der bestehenden Haltestellen und den Bedarf an möglichen zusätzlichen Haltestellen im Ortsgebiet von Breitenwaida mit dem Ziel einer optimierten Angebotsanpassung evaluiert.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, Gespräche mit dem VOR haben bereits stattgefunden, im Zuge der Neuerstellung des Fahrplanes 2025 werden die Haltestellen evaluiert.

 

Beschilderung der Querungen von Radrouten inner- und außerorts
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn zur Sichtbarmachung der Querungen der Radrouten für den Fahrzeuglenker die Umsetzbarkeit für die Aufstellung von Verkehrsschildern gemäß StVO § 50 (16) „ANDERE GEFAHREN“ mit der Zusatztafel „Radfahrer kreuzen“ an jenen Stellen im Gemeindegebiet, an denen der Radverkehr auf ausgewiesenen Radrouten inner- und außerorts Landes- und Gemeindestraßen quert entsprechend dem Antrag beigefügten Beilage prüft und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, da dieses Anliegen bereits evaluiert und gemeinsam mit der NÖ Regional bearbeitet wird.

 

Ergebnis Verkehrscheck Hollabrunn: Änderung Radwegführung zwischen Bachpromenade und Znaimerstraße (Radroute 83 und Radroute „Rivaner“

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit einer geänderten Wegführung der Radrouten im Bereich der umgestalteten verkehrsberuhigten Znaimerstraße prüft und diese Maßnahme zeitnah durch versetzen der Beschilderung und Anpassung des Kartenmaterials umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, da dieses Anliegen bereits evaluiert und gemeinsam mit der NÖ Regional bearbeitet wird.

 

Ergebnis Verkehrscheck Hollabrunn: Änderung Radwegführung Richtung Oberfellabrunn (Radroute R 3)
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit einer geänderten Wegführung der Radroute R3 im Bereich von Hollabrunn kommend in Richtung Oberfellabrunn über die neu geschaffene Fahrradstraße prüft und diese Maßnahme zeitnah durch versetzen der Beschilderung und Anpassung des Kartenmaterials umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, da dieses Anliegen bereits evaluiert und gemeinsam mit der NÖ Regional bearbeitet wird.

Bereits vor bald 3 Jahren hat der Hollabrunner Gemeinderat beschlossen, dass für die Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Hollabrunn eine Volksbefragung durchzuführen und deren Ergebnis einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten ist. Damals sorgten im Vorfeld die Pläne der EVN Naturkraft auf dem Gebiet der Katastralgemeinde Altenmarkt im Thale für Unmut.
Jetzt, 3 Jahre später, zeigt sich bei der Diskussion um die geplante Umwidmung von Grünland für die Errichtung von Photovoltaikanlagen ein ähnliches Bild. Wir werden uns daher dafür einsetzen und einen entsprechenden Antrag einbringen, dass in dieser Sache die Bevölkerung ebenfalls befragt werden soll und das Ergebnis für den Gemeinderat bindend ist.

Und wie sieht es in der Thematik um das viel diskutierte Windkraftprojekt aus? Seit 3 Jahren wurde der Zeitpunkt für die Volksbefragung mehrmals verschoben und bis heute noch nicht durchgeführt.

 

Schreiben PV-Freiflächenanlagen_20230912

Unser Schreiben an den Bürgermeister mit der Bitte um mehr Information zu den laufenden Änderungen der örtlichen Raumordnung war erfolgreich. Am Mittwoch, den 6. September 2023 um 17:00 findet im Südfoyer des Stadtsaales Hollabrunn eine Informationsveranstaltung zum Örtlichen Entwicklungskonzept statt. Die Veranstaltung ermöglicht es, mögliche Bedenken aufzuklären.

Weiters soll, wie von uns angeregt, die Frist für die Stellungnahme sowohl für das Örtliche Entwicklungskonzept als auch Änderung des Flächenwidmungsplanes in jenen Punkten, mit denen die Voraussetzung für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geschaffen werden, verlängert werden. Wir bedanken uns bei Bürgermeister Alfred Babinsky für die rasche Reaktion auf unsere Vorschläge für mehr Information zu den Themen.

Wie den Medien zu entnehmen war, beabsichtigt die Stadtgemeinde Hollabrunn die Erlassung eines örtlichen Entwicklungskonzeptes für die Stadtgemeinde Hollabrunn und die Änderung des Flächenwidmungsplanes.
Die gegenständliche Auflage hat in den vergangenen Tagen jedoch zu einer regen Diskussion in der Bevölkerung geführt. Zum einen wurde sichtbar, dass die, in den letzten Jahren geführte Bürgerbeteiligung im Rahmen der Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzepts, nur bedingt wahrgenommen wurde. Zum anderen zeigt sich, dass die Umwidmung von Grünland für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen kritisch hinterfragt wird.

Wir haben uns daher in einem Schreiben an den Bürgermeister gewandt um auf diese Thematik aufmerksam zu machen und die Beschlussfassung des örtlichen Entwicklungskonzepts und der Änderung des Flächenwidmungsplanes in jenen Punkten, mit denen die Voraussetzung für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geschaffen werden zu verschieben und in Form einer eigenen Gemeinderatssitzung abzuwickeln bzw. den laufenden Stellungsnahmelauf zu verlängern. Aus unserer Sicht kommt es auf ein paar Wochen auch nicht mehr an, wenn es Jahre für die Erstellung gebraucht hat.

Auf unser Schreiben wurde uns geantwortet, dass es eine Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger geben wird, die eine Stellungnahme abgegeben haben – eben jene Information zum laufenden Planungsprozess, die wir vor drei Jahren mit einem Antrag eingefordert haben, der jedoch abgelehnt wurde. Weiters klärt die Stadtverwaltung derzeit mit den zuständigen Landesstellen ab, ob das laufende Stellungnahmeverfahren verlängert werden kann. Die Beschlussfassung erfolgt in einer eigenen Gemeinderatssitzung.

Wir bedanken uns bei Bürgermeister Alfred Babinsky für die rasche Reaktion auf unsere Vorschläge. Aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, den es bedarf einen grundsätzlichen Konsens in der Bevölkerung zu den Inhalten des örtlichen Entwicklungskonzepts und die Aufklärung von Sorgen und Bedenken, die derzeit bestehen.

Die Kellergassen des Weinviertels zählen zu einer kulturhistorischen Besonderheit und prägen das Landschaftsbild seit Jahrhunderten. Gerade aus diesem Grund stellen die Kellergassen und ihre Presshäuser auch ein erhaltenswertes Kulturgut dar. Wir setzen uns daher für den Schutz der Kellergassen im Gemeindegebiet ein und haben dazu in den vergangenen zwei Jahren mehrere Anträge wie Bebauungsrichtlinien oder die Ausweisung von Schutzzonen eingebracht.
Unser Einsatz für Bebauungsrichtlinien war erfolgreich. Anfang September veranstaltet die Stadtgemeinde für Kellerbesitzer der Sitzendorfer Kellergasse in Hollabrunn einen Informationsabend, bei dem die zukünftigen Gestaltungsmerkmale für Bebauungsrichtlinien gemeinsam erarbeitet werden sollen.
Unser Ziel war und ist der Erhalt der Hollabrunner Kellergassen als Ensemble in einer dem Typus Presshaus entsprechenden Nutzung und die Sicherstellung seiner baulichen Erscheinungsform. Wie die Entwicklungen der Bebauungen in den Kellergassen in letzter Zeit zeigen, ist eine solche Richtlinie von großer Dringlichkeit, um das Kulturgut Kellergasse auch für die nächsten Generationen zu bewahren. Es ist sehr begrüßenswert, wenn in die Erhaltung der Kellergassen und seiner Gebäude investiert wird. Das gassenseitige Erscheinungsbild des Ensembles muss aus unserer Sicht bei diesen Baumaßnahmen jedoch erhalten bleiben.