Folgende Anträge wurden von uns in die Sitzung des Ausschusses für Raumordnung und Liegenschaften am 14.09.2021 eingebracht:

Bericht über vollzogene / nicht vollzogene Grundgeschäfte
Antrag, dass die Mitglieder des Ausschusses für Liegenschaften und Stadtentwicklung in jeder Sitzung des Ausschusses in einem eigenen Tagesordnungspunkt über den Abschluss bzw. nicht erfolgten Abschluss von Verträgen zu Grundgeschäften informiert werden, die bereits eine Zustimmung durch einen Beschluss des Gemeinderates haben.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Befristete Bausperre für den Neu- oder Zubau von großvolumigen Wohnbauten im gesamten Gemeindegebiet

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine sofortige befristete Bausperre gemäß § 26 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), LGBL.Nr. 3/2015 idgF. für den Neu- oder Zubau von großvolumigen Wohnbauten (welche eine Geschossflächenzahl von 1,0 und mehr erreichen würden) im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes beschließt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Einführung einer Grünflächenzahl

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die Schaffung einer Grünflächenzahl und die weitere rechtliche Umsetzung, beispielweise über die Verankerung in den Bebauungsvorschriften, erstellt.

Der Antrag wurde in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft vertagt.

Stellplätze

Antrag, dass die Stadtgemeinde ein Konzept für die verpflichtende Errichtung der rechtlich vorgeschriebenen Abstellanlagen für KFZ bei allen Bauwerken (z.B. Gewerbebetrieben) ausschließlich auf oder unter dem Bauwerk, und die Verankerung in den Bebauungsplänen (Bebauungsvorschriften) erstellt.
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die verpflichtende Errichtung der rechtlich vorgeschriebenen Abstellanlagen für KFZ im Freien als versickerungsfähige Oberflächen und die Verankerung in den Bebauungsplänen (Bebauungsvorschriften) erstellt.

Die Anträge wurden abgelehnt.

Wanderwegbeschilderung

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die Umsetzbarkeit einer dem Leitfaden entsprechenden Wanderwegbeschilderung als Entscheidungsgrundlage für eine Realisierung erstellt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Widmungsstop für die Umwidmung in Bauland in der Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn mit sofortige Wirkung Baulandwidmungen für Siedlungstätigkeiten im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzepts durch den Hollabrunner Gemeinderat einstellt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Änderung des Flächenwidmungsplanes

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Flächenwidmungsplan in den im folgenden angeführten Punkten ändert:

  • Breitenwaida: Löschung Brunnenschutzgebiet, AnpassungWaldfläche an die tatsächlichen Flächen
  • Breitenwaida: Änderung der Widmung von Vö (Parkplatz) auf Gfl(FO) im Bereich der Ersatzpflanzungen beim Friedhof
  • Breitenwaida: Anpassung der eingetragenen 20 kV-Leitungen andie tatsächliche Leitungsführung
  • Breitenwaida: Änderung der Widmung von Gspi auf Ggü (Parzelle2628/6 und 2628/7)
  • Breitenwaida: Änderung der Widmung von Vö auf Gp für eineTeilfläche der Parzelle 854 (Naschgarten)
  • Dietersdorf: Änderung der Widmung von Vö auf Gfrei für den in derNatur nicht vorhandenen Güterweg
  • Dietersdorf: Änderung der Widmung von BA auf Gspi für den in derNatur vorhandenen Spielplatz

Der Antrag wurde zur Prüfung der Punkte angenommen.

Prüfung der Einhaltung der Grundgrenzen bei Güterwegen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Einhaltung der Grundgrenzen bei folgenden Güterwegen prüft:

  • KG Breitenwaida, Heuberg, Parz. 1801
  • KG Breitenwaida, Sauberg, Parz. 1477
  • KG Kleedorf, Heuberg, Parz. 591
  • KG Dietersdorf, Parz. 2524
  • KG Raschala, Parz. 799/2
  • KG Magersdorf, Parz. 924
  • KG Magersdorf, Parz. 652/2
  • KG Magersdorf, Parz. 916/2
  • KG Suttenbrunn, Parz. 1153
  • KG Hollabrunn, Parz. 4245
  • KG Hollabrunn, Parz. 4201/2
  • KG Sonnberg, Parz. 1719
  • KG Dietersdorf, Parz. 2482
  • KG Dietersdorf, Parz. 2560
  • KG Dietersdorf, Parz. 2275/2
  • KG Sonnberg, Parz. 1961
  • KG Kleinstetteldorf, Parz. 235
  • KG Eggendorf, Parz. 453

Der Antrag wurde zur Prüfung der Punkte angenommen.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Finanzen, Sport, Jugend und wirtschaftliche Unternehmungen am 09.09.2021 eingebracht:

Enthärtung des Trinkwassers der Wasserversorgung der Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn einen Prozess zur Erstellung eines Konzepts zur für die Umsetzung einer zentralen Enthärtung des Trinkwassers der Wasserversorgung der Stadtgemeinde Hollabrunn für weitere Entscheidungen initiiert.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, im Rahmen der Sitzung wurde ein Konzept und eine Kostenschätzung vorgelegt und besprochen.

Umsetzung der Empfehlungen des Transparenz-Leitfadens für kleine Gemeinden

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzung der Empfehlungen des Transparenz-Leitfadens für kleine Gemeinden prüft und die empfohlenen Informationen veröffentlicht und diese online zugänglich macht.

Über den Antrag wurde mit der Begründung nicht abgestimmt, dass die Gemeindehomepage und die dort veröffentlichten Informationen in die alleinige Zuständigkeit des Bürgermeisters fällt.

Erweiterung des Sitzungsprotokolls des öffentlichen Teils von Gemeinderatssitzungen in Form Videoaufzeichnung oder eines Wortprotokolls

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Erweiterung der Form der Protokollführung für das Sitzungsprotokoll des öffentlichen Teils von Gemeinderatssitzungen beispielweise in Form einer Videoaufzeichnung oder eines stenografisch aufgezeichneten und abgefassten Wortprotokolls prüft.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Die Kellergassen des Weinviertels zählen zu einer kulturhistorischen Besonderheit und prägendas Landschaftsbild seit Jahrhunderten. Gerade aus diesem Grund stellen die Kellergassen und ihre Presshäuser auch ein erhaltenswertes Kulturgut dar. Weiterlesen

„Die Stadtpolitik hat zu lange zugesehen, ein Baustopp wäre schon früher nötig gewesen“ – Mistelbach hat es bereits erkannt und erste Schritte gesetzt, das scheinbar ungebremste Wachstum der Stadt in Griff zu bekommen. Auch in Hollabrunn wäre ein rasches Handeln gefragt, da wir uns als Gemeindevertreter bei einer unserer Kernaufgaben, nämlich der aktiven und nachhaltigen Gestaltung der Gemeinde, von Wohnbaugesellschaften die Zügel aus der Hand nehmen lassen. Weiterlesen

In Hollabrunn wird gebaut – scheinbar an jeder Stelle wachsen mehrgeschossige Wohnbauten aus dem Boden, auch in der Rapfstraße ist die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnungsprojektes geplant. Was für die Bauwirtschaft durchaus erfreulich ist stellt aus unserer Sicht langfristig ein großes Problem für das Funktionieren der Stadt Hollabrunn dar.
In Gesprächen wird zunehmend hörbar, dass sich auch die Hollabrunner Bevölkerung zum Großteil gegen diese rasante und ungebremste Entwicklung ausspricht und befürchtet, dass dadurch das Flair der Stadt nachhaltig zerstört wird und sich Hollabrunn zu einer eintönigen Schlafstadt entwickelt. Den während in anderen Gemeinden wie Guntersdorf oder Göllersdorf laufend neue Betriebsansiedlungen stattfinden um neue Arbeitsplätze zu schaffen, ist ein Großteil der in Hollabrunn wohnenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Pendeln gezwungen. Die eigenen Erfahrungen zeigen, dass beispielweise der zunehmende Straßenverkehr durch die auspendelnde Bevölkerung in den Morgen- und Abendstunden schon jetzt zu langen Wartezeiten an den innerstädtischen Straßenkreuzungen führt. Und diese Entwicklung wird sich mit jeder neu geschaffenen Wohneinheit verstärken. Da hilft auch nicht der Ausbau der Nordwestbahn oder der Schnellstraße, den innerstädtisch lassen sich nur schwer neue Straßenverbindungen schaffen.
Wir setzen uns daher wiederholt für eine geplante und abgestimmte Gemeindeentwicklung ein, die mit der derzeit in Ausarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzepts eine wichtige und bindende Entscheidungsgrundlage hat. Da dieser Prozess aber noch nicht abschlossen ist, sehen wir es als Pflicht des Gemeinderates alle noch geplanten Wohnungsprojekte jetzt zu stoppen, um die zukünftige Entwicklung zielgerichtet steuern zu können.
Wir haben daher erneut in der letzten Gemeinderatssitzung den Antrag eingebracht, Baulandwidmungen für Siedlungstätigkeiten im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes sofort einzustellen und Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland ab sofort nur mehr für Flächen durchzuführen, die im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen. Ein weiterer Antrag hatte zum Ziel, eine sofortige befristete für den Neu- oder Zubau von großvolumigen Wohnbauten (welche eine Geschossflächenzahl von 1,0 und mehr erreichen würden) im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes zu beschließen.
Beide Anträge wurden jedoch bedauerlicherweise von ÖVP, SPÖ und FPÖ im Gemeinderat abgelehnt. Scheinbar ist diesen Parteien lediglich ein massenhafter Zuzug durch ein unkontrolliertes Wachstum und enormen Bodenverbrauch wichtig. Für uns wieder einmal der Beweis, dass einige politischen Vertreter nicht im Sinne der Bevölkerung entscheiden. Wir werden uns jedenfalls weiterhin für eine geordnete und überlegte Gemeindeentwicklung einsetzen.

Folgende Anträge wurden von uns in die Gemeinderatssitzung am 29.06.2021 eingebracht:

Einstellung von Baulandwidmungen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die sofortige Einstellung von Baulandwidmungen für Siedlungstätigkeiten im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes beschließt und Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland ab sofort nur mehr für Flächen durchgeführt werden, die im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Bausperre für großvolumige Wohnbauten

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine sofortige befristete Bausperre gemäß § 26 Abs. 1 NÖ  Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), LGBL.Nr. 3/2015 idgF. für den Neu- oder Zubau von großvolumigen Wohnbauten (welche eine Geschossflächenzahl von 1,0 und mehr erreichen würden) im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes beschließt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Grundverkauf Sonnleitenweg

Antrag, dass der Grunderkauf von der Tagesordnung gesetzt wird, die Lärmmessungen, die als Grundlage für die Umwidmung in Bauland für Grundstücke 1898/8 und 1904 am Sonnleitenweg dienten, wiederholt werden und die Fläche in Grünland rückgewidmet wird.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Nach über einem Jahr COVID19-bedingter Pause konnte der Prozess zur Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes für das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn in den letzten Tagen wieder aufgenommen werden und am 19.05.2021 der bisherige Stand auch den Mitgliedern des Gemeinderates vorgestellt werden. Weiterlesen

Für insgesamt 5 Bauplätze wurden in der vergangenen Gemeinderatssitzung der Verkauf beschlossen – aus Gemeinde Hollabrunn stammt jedoch kein einziger Käufer. Für uns war Weiterlesen

Ein Blick in die Gemeinderatsprotokolle zeigt es rasch, derzeit findet ein regelrechter Ausverkauf von Hollabrunn statt, wenn wir auf die laufenden Grundstücksverkäufen der Gemeinde. Für uns ein Grund, hier aktiv zu werden Weiterlesen

Grund und Boden ist ein nicht vermehrbares Gut und die Auswirkungen der
Bodenversiegelung haben weitreichende Folgen für uns alle, wie auch die aktuell geführten Debatte zum Flächenverbrauch in Niederösterreich zeigt.
Auch in unserer Gemeinde müssen wir Weiterlesen

Hollabrunn wächst – was eine überall im Gemeindegebiet sichtbare Tatsache zu sein scheint, ist zukünftig so aber nicht mehr möglich. Die kürzlich geänderten rechtlichen Vorgaben des Landes zur Raumordnung schieben dem scheinbar unstillbaren Verlangen
nach neuem Bauland einen Riegel vor. Zu Recht, schließlich ist Grund und Boden ein nicht vermehrbares Gut und die Auswirkungen
der Bodenversiegelung haben weitreichende Folgen für uns alle. Weiterlesen