Schlagwortarchiv für: Bausperre

Gleich ist nicht gleich und für die Hollabrunner SPÖ/ÖVP ein scheinbar sehr dehnbarer Begriff – so unsere Erkenntnisse zu den Vorkommnissen in der vergangenen Gemeinderatssitzung. Dass die ausschließlich von der ÖVP im Jahr 2012 beschlossene Richtlinie bei der Vergabe von Pachtgrundstückens regelmäßig missachtet wird und auch bei der Vergabe von Bauplätzen der Stadtgemeinde Hollabrunn die von der ÖVP ohne Beschluss aufgestellten Vergabebedingungen missachtet werden, ist scheinbar schon die Regel. Die Causa rund um die jetzt verlängerte Bausperre in Hollabrunn zeigt aus unserer Sicht jedoch einen Sittenverfall von bisher ungeahntem Ausmaß.
Die Bausperre wurde, wie medial im Vorfeld berichtet, mit einer jetzt gültigen Ausnahme für die ehemalige Musikschule in der Brunnthalgasse ausschließlich mit den Stimmen von SPÖ/ÖVP verlängert und soll bis zum Beschluss der neuen Bebauungsbestimmungen im September 2025 gelten. Das Gebäude wurde letztes Jahr verkauft und soll zu einem Wohngebäude umgebaut werden.
Doch dies ist erst möglich, wenn eine Baugenehmigung ausgestellt werden kann, was jedoch aufgrund der Bausperre nicht möglich war. Warum damit nicht bis zum Beschluss der neuen Bebauungsbestimmungen gewartet werden kann, wurde damit beantwortet, dass der neue Eigentümer für das Projekt Förderungen in Anspruch nehmen will.
Ein anlass- und personenbezogener angepasster Beschluss – ein Novum für eine Verordnung, die für alle gelten sollten. Und mit Begründungen seitens der SPÖ/ÖVP verteidigt wurden, die an der Glaubhaftigkeit der erst im Februar angelobten Gemeindemantare zweifeln lassen. “Ich gelobe… meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, … das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.” – mit diesen Worten hat jeder Gemeindemandatar sein Mandat angenommen.
Aussagen des Bürgermeisters, der gleichzeitig auch Baubehörde ist und als Elektrounternehmer solche Schritte damit begründet, dass die Wirtschaft Aufträge braucht, um Gehälter zu zahlen, schaffen jedoch eine schiefe Optik zur Uneigennützigkeit.
Das genau für dieses Grundstück auch das Wiederkaufsrecht der Gemeinde im Nachgang abgeändert wurde, um dem Investor die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Förderungen zu ermöglichen, stellt die Unparteilichkeit sehr in Frage.
Unseren Vorwurf der Freunderlwirtschaft sehen wir daher nicht nur bei den Liegenschaftsangelegenheiten wieder einmal bestätigt. Wir werden uns daher auch weiterhin für transparente und nachvollziehbare Entscheidungen, besonders bei Liegenschaftsangelegenheiten und Fairness für Kauf- und Pachtinteressenten einsetzen.

Der scheinbar ungebremste Bauboom in unserer Stadt zeigt immer mehr seine Schattenseiten und macht sichtbar, wie dringend seitens der Gemeinde mit Lösungen darauf reagiert werden muss. Wir setzen uns dafür ein, aktiv in die Gestaltung unserer Gemeinde einzugreifen und die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen – Weiterlesen

Der scheinbar ungebremste Bauboom in unserer Stadt zeigt immer mehr seine Schattenseiten. So zuletzt in der Problematik um parkende Fahrzeuge, die der Müllabfuhr aber auch den Einsatzkräften die Zufahrt erschweren. Unsere Warnungen vor Problemen mit dem rasanten Zuzug und der gleichzeitig fehlenden Infrastruktur wurden bisher nicht wahrgenommen. Es scheint, als würden die anderen Parteien die Probleme nicht wahrnehmen. Weiterlesen

651 Wohnungen und 70 Reihenhäuser – das ist die Summe jener Projekte, die derzeit auf der Homepage der Stadtgemeinde Hollabrunn beworben werden. Teilweise sind diese Projekte schon umgesetzt, einige werden gerade errichtet und ein paar sind erst in der Planungsphase. Was diese aber alle gemeinsam haben ist, dass sie Teil eines scheinbar ungebremsten Baubooms in unserer Stadt sind. Was für die Bauwirtschaft durchaus erfreulich ist, hat aber gravierende Folgen für die gesamte Bevölkerung. Weiterlesen

Folgende Anträge wurden von uns in die Sitzung des Ausschusses für Raumordnung und Liegenschaften am 14.09.2021 eingebracht:

Bericht über vollzogene / nicht vollzogene Grundgeschäfte
Antrag, dass die Mitglieder des Ausschusses für Liegenschaften und Stadtentwicklung in jeder Sitzung des Ausschusses in einem eigenen Tagesordnungspunkt über den Abschluss bzw. nicht erfolgten Abschluss von Verträgen zu Grundgeschäften informiert werden, die bereits eine Zustimmung durch einen Beschluss des Gemeinderates haben.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Befristete Bausperre für den Neu- oder Zubau von großvolumigen Wohnbauten im gesamten Gemeindegebiet

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine sofortige befristete Bausperre gemäß § 26 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), LGBL.Nr. 3/2015 idgF. für den Neu- oder Zubau von großvolumigen Wohnbauten (welche eine Geschossflächenzahl von 1,0 und mehr erreichen würden) im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes beschließt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Einführung einer Grünflächenzahl

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die Schaffung einer Grünflächenzahl und die weitere rechtliche Umsetzung, beispielweise über die Verankerung in den Bebauungsvorschriften, erstellt.

Der Antrag wurde in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft vertagt.

Stellplätze

Antrag, dass die Stadtgemeinde ein Konzept für die verpflichtende Errichtung der rechtlich vorgeschriebenen Abstellanlagen für KFZ bei allen Bauwerken (z.B. Gewerbebetrieben) ausschließlich auf oder unter dem Bauwerk, und die Verankerung in den Bebauungsplänen (Bebauungsvorschriften) erstellt.
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die verpflichtende Errichtung der rechtlich vorgeschriebenen Abstellanlagen für KFZ im Freien als versickerungsfähige Oberflächen und die Verankerung in den Bebauungsplänen (Bebauungsvorschriften) erstellt.

Die Anträge wurden abgelehnt.

Wanderwegbeschilderung

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die Umsetzbarkeit einer dem Leitfaden entsprechenden Wanderwegbeschilderung als Entscheidungsgrundlage für eine Realisierung erstellt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Widmungsstop für die Umwidmung in Bauland in der Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn mit sofortige Wirkung Baulandwidmungen für Siedlungstätigkeiten im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzepts durch den Hollabrunner Gemeinderat einstellt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Änderung des Flächenwidmungsplanes

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Flächenwidmungsplan in den im folgenden angeführten Punkten ändert:

  • Breitenwaida: Löschung Brunnenschutzgebiet, AnpassungWaldfläche an die tatsächlichen Flächen
  • Breitenwaida: Änderung der Widmung von Vö (Parkplatz) auf Gfl(FO) im Bereich der Ersatzpflanzungen beim Friedhof
  • Breitenwaida: Anpassung der eingetragenen 20 kV-Leitungen andie tatsächliche Leitungsführung
  • Breitenwaida: Änderung der Widmung von Gspi auf Ggü (Parzelle2628/6 und 2628/7)
  • Breitenwaida: Änderung der Widmung von Vö auf Gp für eineTeilfläche der Parzelle 854 (Naschgarten)
  • Dietersdorf: Änderung der Widmung von Vö auf Gfrei für den in derNatur nicht vorhandenen Güterweg
  • Dietersdorf: Änderung der Widmung von BA auf Gspi für den in derNatur vorhandenen Spielplatz

Der Antrag wurde zur Prüfung der Punkte angenommen.

Prüfung der Einhaltung der Grundgrenzen bei Güterwegen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Einhaltung der Grundgrenzen bei folgenden Güterwegen prüft:

  • KG Breitenwaida, Heuberg, Parz. 1801
  • KG Breitenwaida, Sauberg, Parz. 1477
  • KG Kleedorf, Heuberg, Parz. 591
  • KG Dietersdorf, Parz. 2524
  • KG Raschala, Parz. 799/2
  • KG Magersdorf, Parz. 924
  • KG Magersdorf, Parz. 652/2
  • KG Magersdorf, Parz. 916/2
  • KG Suttenbrunn, Parz. 1153
  • KG Hollabrunn, Parz. 4245
  • KG Hollabrunn, Parz. 4201/2
  • KG Sonnberg, Parz. 1719
  • KG Dietersdorf, Parz. 2482
  • KG Dietersdorf, Parz. 2560
  • KG Dietersdorf, Parz. 2275/2
  • KG Sonnberg, Parz. 1961
  • KG Kleinstetteldorf, Parz. 235
  • KG Eggendorf, Parz. 453

Der Antrag wurde zur Prüfung der Punkte angenommen.

„Die Stadtpolitik hat zu lange zugesehen, ein Baustopp wäre schon früher nötig gewesen“ – Mistelbach hat es bereits erkannt und erste Schritte gesetzt, das scheinbar ungebremste Wachstum der Stadt in Griff zu bekommen. Auch in Hollabrunn wäre ein rasches Handeln gefragt, da wir uns als Gemeindevertreter bei einer unserer Kernaufgaben, nämlich der aktiven und nachhaltigen Gestaltung der Gemeinde, von Wohnbaugesellschaften die Zügel aus der Hand nehmen lassen. Weiterlesen

In Hollabrunn wird gebaut – scheinbar an jeder Stelle wachsen mehrgeschossige Wohnbauten aus dem Boden, auch in der Rapfstraße ist die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnungsprojektes geplant. Was für die Bauwirtschaft durchaus erfreulich ist stellt aus unserer Sicht langfristig ein großes Problem für das Funktionieren der Stadt Hollabrunn dar.
In Gesprächen wird zunehmend hörbar, dass sich auch die Hollabrunner Bevölkerung zum Großteil gegen diese rasante und ungebremste Entwicklung ausspricht und befürchtet, dass dadurch das Flair der Stadt nachhaltig zerstört wird und sich Hollabrunn zu einer eintönigen Schlafstadt entwickelt. Den während in anderen Gemeinden wie Guntersdorf oder Göllersdorf laufend neue Betriebsansiedlungen stattfinden um neue Arbeitsplätze zu schaffen, ist ein Großteil der in Hollabrunn wohnenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Pendeln gezwungen. Die eigenen Erfahrungen zeigen, dass beispielweise der zunehmende Straßenverkehr durch die auspendelnde Bevölkerung in den Morgen- und Abendstunden schon jetzt zu langen Wartezeiten an den innerstädtischen Straßenkreuzungen führt. Und diese Entwicklung wird sich mit jeder neu geschaffenen Wohneinheit verstärken. Da hilft auch nicht der Ausbau der Nordwestbahn oder der Schnellstraße, den innerstädtisch lassen sich nur schwer neue Straßenverbindungen schaffen.
Wir setzen uns daher wiederholt für eine geplante und abgestimmte Gemeindeentwicklung ein, die mit der derzeit in Ausarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzepts eine wichtige und bindende Entscheidungsgrundlage hat. Da dieser Prozess aber noch nicht abschlossen ist, sehen wir es als Pflicht des Gemeinderates alle noch geplanten Wohnungsprojekte jetzt zu stoppen, um die zukünftige Entwicklung zielgerichtet steuern zu können.
Wir haben daher erneut in der letzten Gemeinderatssitzung den Antrag eingebracht, Baulandwidmungen für Siedlungstätigkeiten im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes sofort einzustellen und Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland ab sofort nur mehr für Flächen durchzuführen, die im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen. Ein weiterer Antrag hatte zum Ziel, eine sofortige befristete für den Neu- oder Zubau von großvolumigen Wohnbauten (welche eine Geschossflächenzahl von 1,0 und mehr erreichen würden) im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes zu beschließen.
Beide Anträge wurden jedoch bedauerlicherweise von ÖVP, SPÖ und FPÖ im Gemeinderat abgelehnt. Scheinbar ist diesen Parteien lediglich ein massenhafter Zuzug durch ein unkontrolliertes Wachstum und enormen Bodenverbrauch wichtig. Für uns wieder einmal der Beweis, dass einige politischen Vertreter nicht im Sinne der Bevölkerung entscheiden. Wir werden uns jedenfalls weiterhin für eine geordnete und überlegte Gemeindeentwicklung einsetzen.

Folgende Anträge wurden von uns in die Gemeinderatssitzung am 29.06.2021 eingebracht:

Einstellung von Baulandwidmungen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die sofortige Einstellung von Baulandwidmungen für Siedlungstätigkeiten im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes beschließt und Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland ab sofort nur mehr für Flächen durchgeführt werden, die im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Bausperre für großvolumige Wohnbauten

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine sofortige befristete Bausperre gemäß § 26 Abs. 1 NÖ  Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), LGBL.Nr. 3/2015 idgF. für den Neu- oder Zubau von großvolumigen Wohnbauten (welche eine Geschossflächenzahl von 1,0 und mehr erreichen würden) im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes beschließt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Grundverkauf Sonnleitenweg

Antrag, dass der Grunderkauf von der Tagesordnung gesetzt wird, die Lärmmessungen, die als Grundlage für die Umwidmung in Bauland für Grundstücke 1898/8 und 1904 am Sonnleitenweg dienten, wiederholt werden und die Fläche in Grünland rückgewidmet wird.

Der Antrag wurde abgelehnt.