Schlagwortarchiv für: Flächenwidmungsplan

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 04.06.2024 eingebracht:

Sanierung Güterweg Aumühlgasse – Anton Ehrenfried Straße

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Sanierung der ungebundenen Fahrbahn des parallel zur Bahntrasse führenden Güterwegs zwischen Aumühlgasse und Anton Ehrenfried-Straße im Stadtgebiet von Hollabrunn evaluiert und Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.

Sektorales Raumordnungsprogramm über Windkraftnutzung in NÖ – Löschung der ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet Hollabrunn

Antrag, dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn folgende Resolution zur Abänderung der gültigen Fassung der Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramms über Windkraftnutzung in NÖ beschließt:
Die Stadtgemeinde Hollabrunn bekennt sich für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie im Gemeindegebiet bei gleichzeitigem Erhalt des für das westliche Weinviertel typischen Landschaftsbildes und fordert aus diesem Grund die zuständigen Stellen des Landes NÖ auf, in diesem Sinne die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Windkrafterzeugung in NÖ dahingehend abzuändern, dass die in der aktuellen Fassung der Verordnung ausgewiesene Zone im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn (WE-03) ersatzlos gelöscht wird.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Vorbereitung Grundsatzbeschluss Errichtung Dorfhaus Groß / Kleinstelzendorf

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Errichtung eines, den heutigen Anforderungen entsprechenden Neubaus für ein Dorfhaus für die Ortschaften Groß und Kleinstelzendorf im Ortsgebiet prüft und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ortansässigen Bevölkerung und Vereine und eines möglichen, geeigneten Standortes die notwendigen Schritte für einen entsprechenden Grundsatzbeschluss vorbereitet.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.

Lärmschutzmaßnahmen Schießanlagen Jagd- und Sportschützenclub Hollabrunn / NÖ Landesjagdverband

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn mit den Betreibern der Schießanlage Hollabrunn in Kontakt tritt, um die Möglichkeiten für eine Reduzierung der Lärmbelästigung im Stadtgebiet von Hollabrunn zu prüfen und zeitnah umzusetzen mit dem Ziel der wahrgenommenen steigenden Lärmbelastung der Bevölkerung entgegenzuwirken und gleichzeitig die öffentliche Akzeptanz für das Bestehen der Schießanlage Hollabrunn als wichtige Sporteinrichtung in der Stadtgemeinde Hollabrunn zu erhalten.
Als Grundlage für weitere Maßnahmen beauftragt die Stadtgemeinde Hollabrunn Lärmmessungen an einen unabhängigen Gutachter, um die Lärmbelastung durch den Schießbetrieb im Stadtgebiet festzustellen.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.

Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV) – Löschung ausgewiesenen Zonen Gemeindegebiet Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Resolution an das Land NÖ beschließt um die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abzuändern, dass die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Folgende Anträge wurde von uns in die Gemeinderatssitzung am 25.06.204 eingebracht:

Grundsatzbeschluss gegen die Umwidmung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Grün- und Ackerflächen

Antrag, dass sich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die in Österreich immer mehr verschwindet, bekennt und daher beschließt im Gemeindegebiet keine Umwidmung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Grün- und Ackerflächen vorzunehmen.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Ausbau von PV-Anlagen auf Gemeindeobjekten

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den weiteren Ausbau der bisher errichteten PV-Anlagen auf Gemeindeobjekten auf eine jeweils mögliche Maximalkapazität prüft und eine entsprechende Erweiterung der bestehenden Anlagen umsetzt. Weiters werden bisher noch nicht mit PV-Anlagen ausgestattete Gemeindeobjekte hinsichtlich der Möglichkeiten für eine Errichtung derartigen Anlagen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Resolution zur Abänderung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die zuständigen Stellen des Landes NÖ aufgefordert die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in NÖ dahingehend abzuändern, dass die in der aktuellen Fassung des NÖ Sektoralen Raumordnungsprogramms ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Machbarkeitsprüfung Brücke für Breitenwaida

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Machbarkeit zur Nutzung des bestehenden Brückentragwerkes jener Brücke über den Göllersbach in Hollabrunn, welche im Zuge der Neugestaltung der Geh- und Radwegverbindung zum Bildungscampus erneuert wird, prüft, um, wie im 2020 beschlossenen Leitbild der Ortschaft beschrieben, eine zusätzliche, dritte Querungsmöglichkeit über den Göllersbach in Breitenwaida als Geh- und Radwegbrücke zu schaffen. Bei einer Machbarkeit setzt die Stadtgemeinde Hollabrunn die Errichtung einer Geh- und Radwegbrücke über den Göllersbach im Ortsgebiet von Breitenwaida zeitnah um.

Der Antrag wurde abgelehnt.

 

Mehr dazu im Protokoll der Gemeinderatssitzung.

Folgender Antrag wurde von uns in die Gemeinderatssitzung am 19.03.204 eingebracht:

Evaluierung Verkehrsmaßnahmen Tempo-30 Zonen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn jene Kreuzungssituationen zu den Aspekten der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs evaluiert, die im Jahr 2023 im Zuge der Umsetzung der Basisgeschwindigkeit Tempo 30 km/h auf Gemeindestraßen abgeändert wurden und setzt gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen um erkannte Problemstellen zu beseitigen.

Der Antrag wurde angenommen.

Resolution zur Abänderung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Antrag, dass sich die Stadtgemeinde Hollabrunn für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten Flächen im Gemeindegebiet und den gleichzeitigen Schutz und Erhalt von Ackerböden und Grünland bekennt und den Grundsatzbeschluss beschließt im Gemeindegebiet keine Umwidmungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen vorzunehmen.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn folgende Resolution zur Abänderung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV):
Die Stadtgemeinde Hollabrunn bekennt sich für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten Flächen und fordert aus diesem Grund die zuständigen Stellen des Landes NÖ auf, in diesem Sinne die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abzuändern, dass die in der aktuellen Fassung des NÖ SekRop PV ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Der Antrag wurde abgelehnt.

 

Mehr dazu im Protokoll der Gemeinderatssitzung.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 27.02.2024 eingebracht:

Verkauf von Bauland der Stadtgemeinde Hollabrunn ausschließlich an die ortsansässige Bevölkerung

Antrag, dass die Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn die Einschränkung der Veräußerung von der in ihrem Eigentum stehenden Baulandes für die Errichtung von Eigenheimen ausschließlich an die ansässige Bevölkerung beschließt.
Zur ansässigen Bevölkerung zählen alle BürgerInnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz von mind. 10 Jahren in der Stadtgemeinde Hollabrunn haben oder hatten.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Löschung sektorales Raumordnungsprogramm

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Resolution an das Land NÖ beschließt, um die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abzuändern, dass die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 21.11.2023 eingebracht:

Information zu den Bauwerksschäden an Anrainergebäuden zufolge der Errichtung der Anlage „Hollerhof Hollabrunn“

Antrag, dass die Die Baubehörde der Stadtgemeinde Hollabrunn evaluiert die Möglichkeiten um an die an die Anrainer des Projektes „Hollerhof Hollabrunn“ und weitere, durch Bauwerksschäden Betroffene heranzutreten und über die rechtlichen Möglichkeiten zur Behebung allfällig durch die Bautätigkeiten verursachten Bauwerksschäden zu informieren und setzt diese Schritte zeitnah um.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass die Baubehörde die Erstellung einer Beweissicherung vor Baubeginn den Bauwerbern aufgetragen hat. Die Bauwerber sind in Kontakt mit Anrainern betreffend Klärung und Behebung etwaiger Schäden, das passiert auf zivilrechtlicher Basis.

Umwidmung von Flächen in Bauland in der Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass der Hollabrunner Gemeinderat beschließt ab sofort ausschließlich Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland durchzuführen, wenn die umzuwidmenden Flächen vor der Umwidmung im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass grundsätzlich nur Flächen im Eigentum oder im Einfluss der Stadtgemeinde in Bauland umgewidmet werden. Beispielsweise ist es aber auch so, dass im Zuge einer Baulanderschließung ein kleiner Teil im Eigentum des Grundverkäufers bleibt, dies im Kaufpreis Berücksichtigung findet und auch eine Bauverpflichtung auferlegt wird.

Insgesamt 6 Grundstücke mit einem Gesamtausmaß von 3.612 m² verkauft die Stadtgemeinde Hollabrunn mit den Stimmen der ÖVP an die WET-Gruppe aus Mödling für die Errichtung von Reihenhäusern. Doch es wäre nicht die Hollabrunner Mehrheitspartei, wenn auch bei diesem Projekt die eigenen Regeln missachtet werden. So beispielweise der Bezug des Käufers zur Stadtgemeinde Hollabrunn, der begründet sein muss. Oder die Beschränkung, dass ein Käufer maximal ein Grundstück erwerben darf. Was für Familien streng überwacht wird, scheint bei einem Wohnbauträger nicht mehr zu gelten, wundert sich Scharinger.
Geplant ist das Projekt am Hollabrunner Tannenweg, ein neues Siedlungsgebiet, welches erst vor einigen Jahren eigens für die Errichtung von Einfamilienhäusern erschlossen wurde. Insgesamt 19 Bauplätze wurden damals geschaffen, um den Bedarf an leistbaren Grundstücken für Gemeindebürger zu decken.
Doch diese müssen jetzt dem großen Wohnbauprojekt weichen. So hat ein interessierter junger Hollabrunner bereits von seinem Kaufansuchen wieder Abstand genommen, nachdem er von dem geplanten Projekt erfahren hat. Wer in ruhiger Lage ein Einfamilienhaus geplant oder bereits gebaut hat, den erwartet neben vielen zukünftigen Nachbarn auch eine längere Baustelle. Und die wird vermutlich länger ausfallen als das derzeit abgeschätzt werden kann. Den obwohl laut Bürgermeister noch keine Pläne für dieses Projekt bekannt sind, wurden im Liegenschaftsausschuss vom eigenen Stadtrat sehr wohl Pläne vorgestellt. Und diese sehen eine Reihenhausanlage vor, die weit größer ist. So ist es für uns nur eine Frage der Zeit, ob auch für weitere 6 Bauplätze der Verkauf geplant ist. Wir haben uns daher gegen den Verkauf ausgesprochen.
Ob die im Zuge eines von Bürgern in die Gemeinderatssitzung eingebrachten Initiativantrages zur zukunftsfähigen Gestaltung unserer Gemeinde insbesondere zum Gelingen von großvolumigem Wohnbau unter Berücksichtigung von sozialen, ökonomischen und ökologischen Interessen mit dieser Vorgehensweise durch die Mehrheitspartei wirklich ernst genommen wird, bezweifeln wir.
Und noch ein Detail am Rande – der WET-Gruppe wurde von der Stadtgemeinde Hollabrunn bereits im September 2020 in Breitenwaida ein Bauplatz im Ausmaß von 17.797 m² für die Errichtung von Wohnungen und Reihenhäusern verkauft. Begonnen wurde dieses Projekt bisher noch nicht. Als Privatperson wäre bei dieser Vorgehensweise der Grundverkauf zu Lasten des Käufers rückabgewickelt worden.

Der scheinbar ungebremste Bauboom in unserer Stadt zeigt immer mehr seine Schattenseiten und macht sichtbar, wie dringend seitens der Gemeinde mit Lösungen darauf reagiert werden muss. Wir setzen uns dafür ein, aktiv in die Gestaltung unserer Gemeinde einzugreifen und die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen – Weiterlesen

Der scheinbar ungebremste Bauboom in unserer Stadt zeigt immer mehr seine Schattenseiten. So zuletzt in der Problematik um parkende Fahrzeuge, die der Müllabfuhr aber auch den Einsatzkräften die Zufahrt erschweren. Unsere Warnungen vor Problemen mit dem rasanten Zuzug und der gleichzeitig fehlenden Infrastruktur wurden bisher nicht wahrgenommen. Es scheint, als würden die anderen Parteien die Probleme nicht wahrnehmen. Weiterlesen

651 Wohnungen und 70 Reihenhäuser – das ist die Summe jener Projekte, die derzeit auf der Homepage der Stadtgemeinde Hollabrunn beworben werden. Teilweise sind diese Projekte schon umgesetzt, einige werden gerade errichtet und ein paar sind erst in der Planungsphase. Was diese aber alle gemeinsam haben ist, dass sie Teil eines scheinbar ungebremsten Baubooms in unserer Stadt sind. Was für die Bauwirtschaft durchaus erfreulich ist, hat aber gravierende Folgen für die gesamte Bevölkerung. Weiterlesen

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften am 30.11.2021 eingebracht:

Änderung des Bebauungsplanes – Niederschlagswasser
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Bebauungsplan hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen ändert, in denen die Ableitung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen oder Dachflächen in einem dafür vorgesehenen Kanal oder in einem Vorfluter untersagt oder in einem anzugebenden Ausmaß eingeschränkt wird (gemäß § 30 (20) NÖ ROG).
Die Stadtgemeinde Hollabrunn ändert den Bebauungsplan hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen, in denen die Sammlung von Niederschlagswässern in einem bestimmten Ausmaß in dafür geeigneten Behältern (Zisternen) zu erfolgen hat (gemäß § 30 (23) NÖ ROG).
Weiters ändert die Stadtgemeinde Hollabrunn den Bebauungsplan hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Grundflächen in bestimmten Teilen oder in einem bestimmten prozentuellen Ausmaß inklusive deren Oberflächenbeschaffenheit, die für die Versickerung von Niederschlagswasser vorzusehen sind (gemäß § 30 (24) NÖ ROG).

Der Antrag wurde abgelehnt.

Änderung des Bebauungsplanes – Bauklasse, Bebauungsdichte, Geschoßflächenzahl

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn mit dem Ziel zur Beschränkung des großvolumigen Wohnbaus den Bebauungsplan für Hollabrunn in allen Bereichen mit der Bauklasse > III (über 11 m) überarbeitet und die verordnete Bauklasse auf max. Bauklasse III reduziert. Weiters ist für den gesamten Bebauungsplan die Überarbeitung der bisher verordneten Bebauungsdichte und Verordnung einer höchstzulässigen Geschoßflächenzahl zu erarbeiten.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Änderung des Bebauungsplanes – Grünflächen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Bebauungsplan hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Begrünung von Gebäudeflachdächern oder alternativ von Fassadenflächen sowie von betrieblichen und privaten Abstellanlagen in einem bestimmten Ausmaß und Erhaltung all dieser Begrünungsmaßnahmen ändert (gemäß § 30 (22) NÖ ROG).

Der Antrag wurde zurückgezogen, konkrete Maßnahmen sollen erarbeitet werden.

Bebauungsrichtlinie Kellergasse

Antrag, dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn die im Jahr 1993 erstellte Bebauungsrichtlinie evaluiert, diese gegebenenfalls an die heutigen Erfordernisse anpasst und diese entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 1993 beschließt.

Der Antrag wurde angenommen und die Bebauungsrichtlinie in einem ersten Schritt evaluiert.

Änderung des Flächenwidmungsplanes

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Flächenwidmungsplan in den im folgenden angeführten Punkt ändert:

  • Hollabrunn: Eintrag des der Bachpromenade durch Änderung der Widmung in diesem Bereich von Gwf auf Vö (Wegbreite) (Gst. 4507/4)

Der Antrag wurde zur Prüfung der Punkte angenommen.

Folgende Anträge wurden von uns in die Sitzung des Ausschusses für Raumordnung und Liegenschaften am 14.09.2021 eingebracht:

Bericht über vollzogene / nicht vollzogene Grundgeschäfte
Antrag, dass die Mitglieder des Ausschusses für Liegenschaften und Stadtentwicklung in jeder Sitzung des Ausschusses in einem eigenen Tagesordnungspunkt über den Abschluss bzw. nicht erfolgten Abschluss von Verträgen zu Grundgeschäften informiert werden, die bereits eine Zustimmung durch einen Beschluss des Gemeinderates haben.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Befristete Bausperre für den Neu- oder Zubau von großvolumigen Wohnbauten im gesamten Gemeindegebiet

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine sofortige befristete Bausperre gemäß § 26 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), LGBL.Nr. 3/2015 idgF. für den Neu- oder Zubau von großvolumigen Wohnbauten (welche eine Geschossflächenzahl von 1,0 und mehr erreichen würden) im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes beschließt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Einführung einer Grünflächenzahl

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die Schaffung einer Grünflächenzahl und die weitere rechtliche Umsetzung, beispielweise über die Verankerung in den Bebauungsvorschriften, erstellt.

Der Antrag wurde in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft vertagt.

Stellplätze

Antrag, dass die Stadtgemeinde ein Konzept für die verpflichtende Errichtung der rechtlich vorgeschriebenen Abstellanlagen für KFZ bei allen Bauwerken (z.B. Gewerbebetrieben) ausschließlich auf oder unter dem Bauwerk, und die Verankerung in den Bebauungsplänen (Bebauungsvorschriften) erstellt.
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die verpflichtende Errichtung der rechtlich vorgeschriebenen Abstellanlagen für KFZ im Freien als versickerungsfähige Oberflächen und die Verankerung in den Bebauungsplänen (Bebauungsvorschriften) erstellt.

Die Anträge wurden abgelehnt.

Wanderwegbeschilderung

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die Umsetzbarkeit einer dem Leitfaden entsprechenden Wanderwegbeschilderung als Entscheidungsgrundlage für eine Realisierung erstellt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Widmungsstop für die Umwidmung in Bauland in der Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn mit sofortige Wirkung Baulandwidmungen für Siedlungstätigkeiten im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzepts durch den Hollabrunner Gemeinderat einstellt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Änderung des Flächenwidmungsplanes

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Flächenwidmungsplan in den im folgenden angeführten Punkten ändert:

  • Breitenwaida: Löschung Brunnenschutzgebiet, AnpassungWaldfläche an die tatsächlichen Flächen
  • Breitenwaida: Änderung der Widmung von Vö (Parkplatz) auf Gfl(FO) im Bereich der Ersatzpflanzungen beim Friedhof
  • Breitenwaida: Anpassung der eingetragenen 20 kV-Leitungen andie tatsächliche Leitungsführung
  • Breitenwaida: Änderung der Widmung von Gspi auf Ggü (Parzelle2628/6 und 2628/7)
  • Breitenwaida: Änderung der Widmung von Vö auf Gp für eineTeilfläche der Parzelle 854 (Naschgarten)
  • Dietersdorf: Änderung der Widmung von Vö auf Gfrei für den in derNatur nicht vorhandenen Güterweg
  • Dietersdorf: Änderung der Widmung von BA auf Gspi für den in derNatur vorhandenen Spielplatz

Der Antrag wurde zur Prüfung der Punkte angenommen.

Prüfung der Einhaltung der Grundgrenzen bei Güterwegen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Einhaltung der Grundgrenzen bei folgenden Güterwegen prüft:

  • KG Breitenwaida, Heuberg, Parz. 1801
  • KG Breitenwaida, Sauberg, Parz. 1477
  • KG Kleedorf, Heuberg, Parz. 591
  • KG Dietersdorf, Parz. 2524
  • KG Raschala, Parz. 799/2
  • KG Magersdorf, Parz. 924
  • KG Magersdorf, Parz. 652/2
  • KG Magersdorf, Parz. 916/2
  • KG Suttenbrunn, Parz. 1153
  • KG Hollabrunn, Parz. 4245
  • KG Hollabrunn, Parz. 4201/2
  • KG Sonnberg, Parz. 1719
  • KG Dietersdorf, Parz. 2482
  • KG Dietersdorf, Parz. 2560
  • KG Dietersdorf, Parz. 2275/2
  • KG Sonnberg, Parz. 1961
  • KG Kleinstetteldorf, Parz. 235
  • KG Eggendorf, Parz. 453

Der Antrag wurde zur Prüfung der Punkte angenommen.