Ergänzungsabgaben sorgen für Ärger

In den letzten Wochen sorgen Schreiben der Stadtgemeinde Hollabrunn bei zahlreichen Grundeigentümern für Ärger. Mit Bescheid werden diese zur Zahlung einer Ergänzungsabgabe für die Aufschließung des Grundstückes aufgefordert – obwohl für die Aufschließung teilweise schon vor Jahrzehnten bereits Abgaben geleistet wurden. Auslöser ist die Anwendung eines Paragraphen der NÖ Bauordnung, der im Jahr 2018 in Kraft getreten ist. Laut Rechtsauslegung der Stadtgemeinde Hollabrunn ist beispielweise für ein Grundstück, für das in der Vergangenheit bereits die Aufschließungsabgabe nach dem damaligen Rechtsstand entrichtet wurde, nochmal eine Ergänzung zu zahlen, wenn seit damals genehmigungspflichtige Änderungen der Gebäudekubatur stattgefunden haben.
Rechtswidrig? – vermutlich, denn laut Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes NÖ aus dem Jahr 2021 kann der Paragraph der Bauordnung nur für jene Fälle vorgeschrieben werden, die nach dem 30.08.2018 verwirklicht wurden. Wir werden uns dieser Sache jedenfalls annehmen und um Aufklärung einsetzen.
Mittlerweile wurden bereits einige ausgestellten Bescheide durch die Stadtgemeinde Hollabrunn wieder aufgehoben. Scheinbar herrscht auch in der Amtsstube bereits Zweifel zu der Rechtmäßigkeit.